Rechtsanwalt Nikci

Entzung der Fahrerlaubnis

Auf Verkehrsverstöße stehen als häufig Konsequenzen Geldbußen, Einträge im Fahreignungsregister und Fahrverbote. In einigen Fällen besonders schwerer Verkehrsdelikte sieht der Gesetzgeber sogar den Entzug der Fahrerlaubnis vor. Diese Maßnahme hat weitreichende Konsequenzen und sollte klar von einem reinen Fahrverbot unterschieden werden.

Unterschied zum Fahrverbot

In der direkten Konsequenz haben sowohl ein Fahrverbot als auch der Entzug der Fahrerlaubnis für den Betroffenen die gleiche Wirkung: Er darf nicht mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Um den Unterschied zwischen den beiden Maßnahmen besser zu verstehen, müssen zwei Begriffe genau unterschieden werden:

Bei der Fahrerlaubnis handelt es sich um die Erlaubnis für eine bestimmte Person, mit einem Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen zu fahren. Dies ist grundsätzlich nämlich nicht gestattet und nur mit der entsprechenden Erlaubnis, der Fahrerlaubnis, gestattet. Beim Führerschein handelt es sich um ein Dokument, mit dem diese Erlaubnis belegt werden kann. Wer also durch ein Missgeschick oder durch einen Diebstahl seinen Führerschein verliert, verliert damit lediglich ein Dokument. Die Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt. Das gilt auch, wenn ein reines Fahrverbot etwa als Konsequenz einer Verkehrsordnungswidrigkeit verhängt wurde.

Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen?

Anders verhält es sich, wenn die Fahrerlaubnis gänzlich entzogen wird. In diesem Fall wird dem Betroffenen die Erlaubnis entzogen, mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Diese Maßnahme geht also deutlich weiter als ein einfaches Fahrverbot. Sie wird daher vor allem bei besonders schweren Verkehrsverstößen, insbesondere Verkehrsstraftaten verhängt, wie zum Beispiel:

Ein weiterer häufiger Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis ist auch eine zu hohe Zahl von Punkten im Fahreignungsregister. Ab dem Erreichen von acht Punkten wird die Fahrerlaubnis nämlich ebenfalls entzogen. Auch, wer innerhalb der Probezeit Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten begeht, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

Sperrfrist und Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Um wieder am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, müssen die Betroffenen eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei den zuständigen Behörden beantragen. Dies geht allerdings erst nach Ablauf einer bestimmten Sperrfrist, die beim Entzug der Fahrerlaubnis erteilt wird. Je nach Ursache für die Entziehung reicht die Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis hin zu fünf Jahren. Mit bestimmten Maßnahmen kann die Dauer der Sperre reduziert werden.

Seit einigen Jahren muss für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Normalfall keine erneute Führerscheinprüfung abgelegt werden. Allerdings müssen bestimmte Unterlagen und Nachweise bei der Beantragung vorgelegt werden. Dazu zählen zum Beispiel:

Darüber hinaus kann die Neuerteilung in einigen Fällen aber auch an bestimmte zusätzliche Bedingungen geknüpft sein. Das gilt insbesondere bei der Entziehung wegen  Trunkenheitsfahrt mit einem Alkoholpegel von mehr als 1,59 Promille oder infolge von Drogenkonsum. In diesen Fällen muss außerdem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)absolviert werden.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wer nach dem Entzug der Fahrerlaubnis ohne gültige Fahrerlaubnis mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, macht sich damit des „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ schuldig. Als Konsequenz kann hierfür der Führerschein erneut entzogen oder eine bereits bestehende Sperre deutlich verlängert werden.

Anwaltliche Hilfe – Am besten sofort

Ihnen droht der Entzug der Fahrerlaubnis? Dann sollten Sie sich sofort von Experten im Verkehrsrecht beraten lassen. Die Konsequenzen eines Entzugs der Fahrerlaubnis sind enorm. Durch die gravierenden Einschränkungen der eigenen Mobilität kann die Existenz der Betroffenen gefährdet sein. Mit den richtigen juristischen Schritten lässt sich die Strafe speziell in solchen Fällen abmildern. Aber auch in jedem anderen Fall ist professionelle juristische Unterstützung immer angebracht. Etwa, wenn der Verdacht besteht, dass der Entzug der Fahrerlaubnis unzulässig sein könnte.

Unsere telefonische Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos. Lassen sie sich von unseren Verkehrsrechtsexperten beraten, welche Maßnahmen in Ihrem Fall angebracht und notwendig sind. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

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