Rechtsanwalt Nikci

Verkehrsrecht Verstoß

Am öffentlichen Straßenverkehr sind immer zahlreiche verschiedene Verkehrsteilnehmer beteiligt. Um ein reibungsloses Miteinander zu gewährleisten und die Risiken für jeden einzelnen so gering wie möglich zu halten, gibt es eine Reihe von Vorschriften und Regeln, die insbesondere in der Straßenverkehrsordnung festgelegt sind. Wer gegen die geltenden Regeln und Verordnungen verstößt muss mit Sanktionen rechnen. Diese können unterschiedlich ausfallen:

Nicht immer korrekt: Bußgeldbescheide

Bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht werden Bußgeldbescheide erteilt. Längst nicht in allen Fällen sind diese ohne Fehler. Ganz im Gegenteil! Studien zufolge sind bis zu 80 Prozent aller Bußgeldbescheide fehlerhaft. aus diesem Grund sollte niemand einen Bußgeldbescheid kritiklos hinnehmen. Stattdessen sollte innerhalb der gesetzten Frist Widerspruch eingelegt und ein erfahrener Verkehrsanwalt zu Rate gezogen werden.

Punkte in Flensburg und ihre Bedeutung

Für eine Vielzahl gerade geringerer Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden lediglich mehr oder weniger hohe Geldbußen erteilt. Für gravierendere Verstöße sieht das Verkehrsrecht Einträge von ein bis drei Punkten im sogenannten Fahreignungsregister in Flensburg (früher Verkehrszentralregister) vor. Hat ein Autofahrer acht Punkte angesammelt, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Einen Punkt gibt es zum Beispiel für Vergehen wie:

Weil Punkte mindestens 2,5 in schweren Fällen aber auch bis zu zehn Jahre im Register stehen bleiben, sollten Bußgeldbescheid niemals ungeprüft akzeptiert werden, wenn sie einen oder mehr Punkte in Flensburg vorsehen.

Führerschein auf Probe

Fahranfänger erhalten ihren Führerschein für die ersten zwei Jahre nur auf Probe. Fehler während dieser Zeit fallen besonders stark ins Gewicht. Sie können eine Nachschulung, eine Verlängerung der Probezeit und sogar den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Weil Fehler aber menschlich sind, führt nicht jeder Fahrfehler automatisch zu einem Entzug der Fahrerlaubnis oder zur Nachschulung. Unterschieden werden A- und B-Verstöße.

Als A-Verstöße gelten alle schwereren Verstöße gegen die Verkehrsordnung. Etwa überhöhte Geschwindigkeit (mehr als 21 km/h zu schnell) oder ignorieren eines Stoppschildes mit daraus resultierender Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Als B-Verstöße werden kleinere Verstöße gewertet. Zum Beispiel Telefonieren beim Autofahren.

Sowohl ein A- oder auch zwei B-Verstöße führen zur Anordnung einer Nachschulung (Aufbauseminar) und zur Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre. Bei weiteren Verstößen droht innerhalb der Probezeit dann der vollständige Entzug der Fahrerlaubnis.

Fahrradfahren schützt vor Strafe nicht

Viele Autofahrer unterliegen dem Irrtum, dass Bußgelder und Punkte nur für Autofahrer gelten. Zwar gelten für Fahrradfahrer mitunter andere und zum Teil auch etwas „lockerere“ Regeln. Das heißt jedoch nicht, dass Fahrradfahrer keine Strafen bei Verkehrsverstößen zu befürchten haben. Fahren Radfahrer im Fußgängerbereich zu schnell und gefährden damit Fußgänger, riskieren sie ebenso einen Punkt in Flensburg wie beim Überfahren einer roten Ampel. Dies lässt sich entgegen anders lautender Gerüchte durchaus nachweisen. Zum Beispiel mithilfe von Zeugenaussagen oder im Rahmen mobiler Verkehrsüberwachungsmaßnahmen.

Etwas lockerer sind die Regeln für Radfahrer zwar beim Fahren unter Alkoholeinfluss. Aber auch hier kann es schnell zu empfindlichen Strafen und auch zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.

So hilft Ihnen unser Anwalt für Verkehrsrecht

Ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht unterläuft im Laufe der Zeit vermutlich jedem Autofahrer einmal. Gut, wenn es sich dabei nur um eine Kleinigkeit handelt. Aber gerade schwerwiegendere Anschuldigen haben in der Regel gravierende Konsequenzen. Weil zahlreiche Bußgeldbescheide jedoch fehlerhaft sind, sollte spätestens in diesen Fällen ein erfahrener Verkehrsanwalt zu Rate gezogen werden. Nur er erhält nämlich die notwendige Akteneinsicht, die zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Anschuldigungen erforderlich ist. Darüber hinaus kennt er die Schwachstellen von Messsystemen und kann beurteilen, ob vorliegende Beweise ausreichend sind.

Nach einer Beurteilung der Aktenlage ist es einem Verkehrsanwalt in vielen Fällen möglich, eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken. Ist das nicht möglich, kann häufig zumindest das Strafmaß gesenkt oder abgewandelt werden. So ist es zum Beispiel immer wieder möglich,  Fahrverbote in eine erhöhte Geldbuße umzuwandeln.

Sollte Ihnen ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht zur Last gelegt werden oder sind Sie durch einen anderen Verkehrsteilnehmer geschädigt worden, verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht. Nehmen Sie dazu im Falle eines Falles einfach Kontakt zu uns auf. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung nehmen unsere Experten eine erste Einschätzung Ihres Falles vor und beraten Sie individuell zu möglichen weiteren Schritten. Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Online-Formular und lassen Sie sich von uns zurückrufen. Unsere Erstberatung ist für Sie in jedem Fall kostenlos.

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