Rechtsanwalt Nikci

Kfz-Gutachter

Unfälle zwischen Verkehrsteilnehmern lassen sich niemals völlig verhindern. Sie gehören gewissermaßen zum Alltag im Straßenverkehr. Zum Glück bleibt es in den meisten Fällen bei kleineren Sachschäden. Die übernimmt die Haftpflichtversicherung des Verursachers in der Regel ohne große Probleme und der Schaden ist schnell aus der Welt geschafft. Die Schäden am eigenen Fahrzeug muss der Unfallverursacher selber tragen oder über seine Kaskoversicherung abwickeln.

Zu Schwierigkeiten kommt es häufig erst bei größeren Schäden. Dann sehen Versicherungen genau hin, wer tatsächlich die Schuld am Unfall trägt und für welche Schäden sie aufkommen müssen. Spätestens dann wird ein Gutachter eingeschaltet. Es lohnt sich in diesen Fällen immer auch gleich einen erfahrenen Verkehrsanwalt hinzuzuziehen. Er macht Ansprüche von Betroffenen geltend und schützt vor unzulässigen Schuldzuweisungen. So verhilft er den Betroffenen zu ihrem Recht.

Aufgabe eines Gutachters

Die Aufgabe eines Gutachters besteht darin, den entstandenen Schaden fachkundig und so exakt wie möglich zu ermitteln. Bei kleineren Schäden genügt Versicherungen in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt, die den Schaden behebt. Gutachten eines Kfz-Sachverständigen verlangen Versicherungen üblicherweise ab Schadenshöhen von:

Ab welcher Schadenshöhe eine Versicherung tatsächlich ein Gutachten für die Schadenregulierung verlangt, richtet sich nach dem individuellen Versicherungsvertrag. Das erstellte Gutachten ist dann für die Versicherungen die Grundlage für die Schadensregulierung.

Neben der Ermittlung der Schadenshöhe hat ein Gutachten auch noch eine weitere wichtige Funktion. Ist die Schuldfrage nicht klar oder bestreitet eine der beiden Unfallparteien die eigene Schuld, geht der Fall oft vor Gericht. Die Gutachten dienen den Richtern dann als Entscheidungsgrundlage. Gegebenenfalls kann das Gericht selber ein Gutachten in Auftrag geben. Das ist aber nicht die Regel. Sofern es keine Vorbehalte gibt, urteilt das Gericht anhand des Gutachtens des Geschädigten.

Möglichst unabhängig – Gutachter richtig auswählen

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, welche Qualifikationen ein Kfz-Gutachter haben muss. Salopp gesagt, kann sich jeder als Sachverständiger bezeichnen. Je umfassender und glaubhafter die Qualifikationen des Sachverständigen sind, desto glaubwürdiger ist auch sein Gutachten. In einem Gerichtsverfahren ist die Glaubwürdigkeit eines Gutachters von entscheidender Bedeutung. Am glaubwürdigsten sind „öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“.

Im eigenen Interesse sollte der Geschädigte einen möglichst unabhängigen Gutachter wählen. Ein Freundschafts- oder ein Verwandtschaftsverhältnis zum Sachverständigen kann die Glaubwürdigkeit eines Gutachtens massiv negativ beeinflussen. Aus dem gleichen Grund sollten Geschädigte grundsätzlich Abstand von Sachverständigen nehmen, die die Versicherung des Unfallverursachers vorschlägt oder mitunter sogar vehement verlangt. Arbeitet ein Sachverständiger im Auftrag der gegnerischen Seite ist nie auszuschließen, dass er in ihrem Sinne begutachtet.

Wann muss ich mich selber um einen Gutachter kümmern?

Wer sich wann um einen Gutachter kümmern muss, richtet sich vor allem nach der Schadensart. Bei Haftpflichtschädenkann der Geschädigte einen Gutachter frei wählen. Skepsis ist immer dann angebracht, wenn die gegnerische Versicherung auf die Begutachtung durch einen bestimmten Gutachter drängt. Geschädigte müssen sich darauf nicht einlassen. Sie können und sollten selber einen unabhängigen Gutachter ihres Vertrauens auswählen. Die entstehenden Kosten trägt die Versicherung des Unfallverursachers. Unabhängig davon kann die Versicherung einen Kfz-Verständigen mit der Erstellung eines weiteren Gutachtens beauftragen.

Etwas anders als bei Haftpflichtschäden verhält es sich bei Kaskoschäden. In diesem Fall verlangen Versicherungen häufig, dass der Versicherte den Schaden durch einen Gutachter beurteilen lässt, den die Versicherung auswählt. Beauftragt ein Versicherter auf eigene Faust einen Gutachter zur Beurteilung eines Kaskoschadens, muss er die Kosten mit hoher Wahrscheinlichkeit selber tragen.

Ebenfalls verlangen viele Versicherungen, dass der Versicherte den Schaden in einer Werkstatt beheben lässt, die einen Vertrag mit dem Versicherer geschlossen hat. Mitunter verzichten Versicherungen dann auf ein zusätzliches Gutachten und verlassen sich vollständig auf die Beurteilungen der Vertragswerkstatt. Auch wenn der Vertrag es nicht ausdrücklich verlangt, ist es vorteilhaft, Kaskoschäden in Vertragswerkstätten der Versicherungen beheben zu lassen. Die ganze Schadensabwicklung ist über solche Werkstätten unkomplizierter und das Risiko ist am geringsten, letztlich Kosten doch selber tragen zu müssen.

Am besten immer auch gleich zum Anwalt

Sieht die Schadenshöhe oder eine unklare Schuldfrage vor, dass ein Gutachter eingeschaltet werden muss, sollten sich Betroffene am besten immer auch direkt an einen Anwalt wenden. Er kann seine Mandanten beraten, wann sie welches Gutachten benötigen. Gegebenenfalls weiß er auch, wie ein Gutachten der gegnerischen Partei angefochten werden kann und unter welchen Umständen dieser Schritt sinnvoll und notwendig ist.

Je höher die Schadenssummen sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Komplikationen bei der Schadensabwicklung kommt. Leider arbeiten manche Versicherungen oder auch die Versicherten in solchen Fällen nicht immer mit fairen Mitteln. Mit einem erfahrenen Anwalt an ihrer Seite können sich Unfallgeschädigte angemessen zur Wehr setzen und ihre Interessen und Ansprüche durchsetzen oder gegebenenfalls falsche Schuldzuweisungen zurückweisen.

Um die Interessen unserer Mandanten optimal vertreten zu können, arbeiten wir eng mit anerkannten und unabhängigen Gutachtern zusammen. Wenden Sie sich bei einem Unfall einfach direkt an uns. Wir besprechen dann mit Ihnen alle weiteren notwendigen Schritte und kümmern uns um alles. 

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