Rechtsanwalt Nikci

Kündigungsschutzklage

Warum ist die Kündigungsschutzklage so wichtig?

Mit einer Kündigungsschutzklage kannst Du Dich wirksam gegen die Kündigung Deines Arbeitgebers zur Wehr setzen und so das Feld zumindest nicht kampflos räumen. Die Klage kannst Du mit verschiedenen Zielen verfolgen. Grundsätzlich kann die Kündigung in einem Kündigungsschutzverfahren aber auch für wirksam erklärt werden. Das solltest Du immer berücksichtigen.

Du hast genau drei Wochen Zeit

Sobald Du vom Arbeitgeber Deine Kündigung schriftlich erhalten hast, beginnt eine dreiwöchige Klagefrist zu laufen. Das bedeutet, Du hast ab diesem Zeitpunkt exakt drei Wochen Zeit um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Die Kündigungsschutzklage ist Deine Chance, Dich gegen die Kündigung zu wehren.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht dann die Frage, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht. Ist sie nicht wirksam, bleibt Dein Arbeitsverhältnis wie gewohnt besteht. Umgekehrt kann die Kündigung natürlich auch für wirksam erklärt werden und das Beschäftigungsverhältnis endet nach Ablauf der Kündigungsfrist.

Deshalb solltest Du Klagen: Weiterbeschäftigung oder Abfindung

Du kannst mit einer Kündigungsschutzklage zwei Ziele verfolgen:

  1. Eine Abfindung
  2. Eine Weiterbeschäftigung

Reichst Du eine Kündigungsschutzklage ein, wird vor der eigentlichen Verhandlung ein Gütetermin angesetzt. Dieser Schritt ist gesetzlich vorgeschrieben und gibt den beiden Parteien eine letzte Möglichkeit, sich ohne Gerichtsverhandlung gütlich zu einigen. Der Richter tritt bei der Güteverhandlung gewissermaßen als Vermittler auf.

Eine Abfindung als schnelle Lösung

Eine gütliche Einigung bedeutet häufig eine finanzielle Abfindung, die Dein Arbeitgeber Dir zahlen muss. Das ist in den meisten Fällen im Sinne aller Beteiligten, weil damit das Verfahren beendet ist, wenn sich beide Seiten auf die Abfindung einigen können. Ein weiteres, oft langwieriges Prozedere wird damit vermieden. Das bedeutet aber auch, dass die Kündigung gültig wird. Solltest Du in jedem Fall Deinen Arbeitsplatz behalten wollen, darfst Du Dich nicht auf eine Abfindung einlassen. Einigst Du Dich mit Deinem Arbeitgeber in der Güteverhandlung nicht, kommt es zur Gerichtsverhandlung.

Such Dir einen Anwalt

Weder in der Güteverhandlung noch im Kündigungsschutzprozess musst Du Dich durch einen Rechtsbeistand vertreten lassen. Du solltest es aber trotzdem tun. Ein Anwalt kann Dich beraten, welche Chancen und Möglichkeiten Du in einem Kündigungsschutzprozess hast. Außerdem weiß er, worauf es bei den verschiedenen Schritten eines Verfahrens ankommt und kann das Beste für dich rausholen.

Das solltest Du tun

Du hast genau drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen, nachdem Du die Kündigung schriftlich erhalten hast. Du solltest Dich entscheiden, ob Du:

  1. Eine Abfindung
  2. Eine Weiterbeschäftigung

erreichen möchtet. In jedem Fall solltest Du Dich durch einen Anwalt vertreten lassen. Er kann Deine Interessen am besten durchsetzen.

Kündigungsschutzklage gewonnen – Wie geht’s jetzt weiter?

Hast Du eine Kündigungsschutzklage gewonnen, ist die ausgesprochene Kündigung unwirksam. Was genau bedeutet das für Dich als Arbeitnehmer?

Während einer Kündigungsschutzklage ist Dein Beschäftigungsverhältnis in der Schwebe

Hast Du nach einer Kündigung eine Kündigungsschutzklage eingereicht, geht es in dem folgenden Verfahren darum, zu klären, ob die Kündigung gültig ist oder nicht. Weil ein Gerichtsverfahren einige Zeit in Anspruch nimmt, kann zwischen der ausgesprochenen Kündigung und dem Urteil ein großer Zeitraum vergehen. Das gilt insbesondere, wenn der Rechtsstreit durch mehrere Instanzen geht.

Wird in dem Verfahren die Kündigung für wirksam erklärt, bedeutet das für Dich, dass Dein Arbeitsverhältnis korrekt beendet worden ist. In diesem Fall hat das Beschäftigungsverhältnis mit dem Ablauf der Kündigungsfrist geendet. Du bist seit ab diesem Zeitpunkt nicht mehr beschäftigt. Anders verhält es sich, wenn Du die Kündigungsschutzklage gewinnst.

Kündigungsschutzklage gewonnen – was bedeutet das?

Hast Du die Kündigungsschutzklage gewonnen, bedeutet das, dass die Kündigung ungültig war. Das Beschäftigungsverhältnis hat nicht geendet und Du warst weiterhin bei Deinem Arbeitgeber beschäftigt. Das ist zunächst einmal für Deinen Arbeitgeber besonders fatal. In diesem Fall schuldet er Dir nämlich für den Zeitraum ab der Kündigung bis zum Urteil Deinen Lohn. Du hast also Anspruch auf eine Lohnnachzahlung.

Eine Ausnahme gilt, wenn Dein Arbeitgeber Dir eine sogenannte Prozessbeschäftigung angeboten hat. Hast Du ein solches (zumutbares) Angebot ausgeschlagen, hast Du keinen Anspruch auf Nachzahlungen. Hast Du für die Dauer des Prozesses Arbeitslosengeld bezogen oder warst Du anderweitig beschäftigt, mindert dies die Nachzahlungen Deines Arbeitgebers.

Ab wann muss ich wieder zur Arbeit?

Hast Du die Kündigungsschutzklage gewonnen, hat damit Dein Beschäftigungsverhältnis weiterbestanden. Dein Arbeitgeber muss Dich weiterbeschäftigen. Du musst allerdings erst wieder zur Arbeit erscheinen, wenn Dich Dein Arbeitgeber ausdrücklich dazu auffordert. Dein Arbeitgeber wird im eigenen Interesse bald auf Dich zukommen.

Nach dem Urteil ist vor der Arbeit

Gibt das Arbeitsgericht Deiner Kündigungsschutzklage recht, hat das Beschäftigungsverhältnis auch während des Prozesses weiterbestanden. Dein Arbeitgeber muss Dir in der Regel das Gehalt für diesen Zeitraum nachzahlen. Zur Arbeit musst Du erst wieder erscheinen, nachdem Dein Arbeitgeber Dich dazu aufgefordert hat.

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