Rechtsanwalt Nikci

Weiterbeschäftigung

Recht auf Weiterbeschäftigung oder Wiedereinstellung

Hat Dir Dein Arbeitgeber gekündigt, wirst Du damit nicht einverstanden sein. Du möchtest wahrscheinlich bei Deinem bisherigen Arbeitgeber weiterarbeiten. Dafür gibt es durchaus Möglichkeiten.

Kündigungsschutzklage einreichen

Dein bisheriges Arbeitsverhältnis bleibt unangefochten weiterbestehen, wenn die Kündigung Deines Arbeitgebers nicht wirksam ist. Wenn Du glaubst, dass die Kündigung nicht rechtmäßig ist, kannst Du bei einem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen. Bist Du Dir nicht sicher, ob die Kündigung rechtmäßig ist, solltest Du Dich von einem Anwalt beraten lassen. Du hast nach Deiner Kündigung genau drei Wochen Zeit, um die Kündigung anzufechten. Im Gerichtstermin wird dann geklärt, ob die Kündigung gültig ist oder nicht.

Arbeitgeber zieht Kündigung zurück

Häufig ziehen Arbeitgeber die Kündigung zurück, wenn es zur Kündigungsschutzklage kommt. Davon solltest Du Dich nicht irritieren lassen. Ist die Kündigung erst einmal ausgesprochen, lässt sie sich nicht ohne weiteres wieder aus der Welt schaffen. Die Rücknahme ist daher auch nur ein Angebot Deines Arbeitgebers an Dich, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen. Diesem Angebot musst Du nicht zustimmen.

Nimmst Du das Angebot an, solltest Du das mit Deinem Arbeitgeber schriftlich festhalten. Solange Du die Zusage nicht „schwarz auf weiß“ hast, solltest Du vorsichtig sein und zum Beispiel eine eingereichte Kündigungsschutzklage aufrechterhalten. Hast Du bis zum Verhandlungstermin von Deinem Arbeitgeber keine schriftliche Vereinbarung erhalten, könnt Ihr das in der Verhandlung verbindlich klären

Anspruch auf Wiedereinstellung

In manchen Situationen kann sich für Dich sogar ein Anspruch auf eine Wiedereinstellung ergeben. Der ist jedoch nicht gesetzlich geregelt. Der Anspruch kann sich ergeben, wenn:

So kannst Du Deinen Job behalten

Nach einer Kündigung können durchaus Chancen bestehen, dass Du Deinen Job behältst. Dafür musst Du aber selber aktiv werden – zum Beispiel mit einer Kündigungsschutzklage.

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