Rechtsanwalt Nikci

Wenden und Abbiegen

Das Abbiegen ist ein Routinemanöver für Verkehrsteilnehmer. Im Stadtverkehr noch häufiger als bei Überlandfahrten. Obwohl es Autofahrern also eigentlich bestens vertraut ist, kommt es gerade beim Abbiegen immer wieder zu brenzligen Situationen. Aber auch viele Unfälle sind häufig auf fehlerhaftes Verhalten beim Abbiegen zurückzuführen. In den meisten Fällen nur mit Blechschäden. Sobald Fußgänger und Fahrradfahrer involviert sind, schnell aber auch mit Personenschäden.

Ähnlich wie beim Abbiegen ist auch beim Wenden erhöhte Vorsicht geboten. Aufgrund des Unfallrisikos beim Abbiegen und Wenden, muss bei Fehlern während dieser Manöver mit entsprechenden Konsequenzen in Form von Bußgeldern und häufig auch Einträgen im Fahreignungsregister gerechnet werden.

Richtig Abbiegen – darauf kommt es an

Als Abbiegen gilt im Straßenverkehr die Änderung der Fahrtrichtung an:

Diese Änderung kann sowohl nach links als auch nach rechts erfolgen. Wer abbiegen möchte, muss dabei grundsätzlich besonders aufmerksam gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern sein und in nahezu allen Fällen auch erhöhte Rücksicht nehmen. Wer abbiegen möchte, egal ob nach links oder rechts, muss vor dem eigentlichen Richtungswechsel:

Nach diesen vorbereitenden Maßnahmen folgt der eigentliche Abbiegevorgang. Hierbei ist sowohl beim Links- als auch beim Rechtsabbiegen besondere Vorsicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern insbesondere Fußgängern und Fahrradfahrern geboten. Sowohl beim Links- als auch beim Rechtsabbiegen gelten jeweils einige Besonderheiten.

Besonderheiten beim Linksabbiegen

Beim Linksabbiegen muss insbesondere auf entgegenkommende Fahrzeuge Rücksicht genommen werden. Entgegenkommende Fahrzeuge, die geradeaus fahren, als auch solche, die abbiegen, müssen berücksichtigt werden. Sowohl geradeaus fahrende als auch rechts abbiegende Fahrzeuge haben dabei grundsätzlich Vorrang. Das gleiche gilt auch für Schienenfahrzeuge, die gegebenenfalls links vom abbiegenden Fahrzeug weiter geradeaus fahren. Auch Fußgänger und Fahrradfahrer in entgegenkommender Richtung müssen berücksichtigt werden.

Bei entgegenkommenden Linksabbiegern gilt als Standardregel: Beide Fahrzeuge müssen voreinander abbiegen. Das bis vor einigen Jahren übliche Hintereinanderabbiegen sorgt gerade bei mehreren Fahrzeugen pro Richtung schnell zu Staus und unübersichtlichen Situationen. Es ist daher nur noch in Ausnahmen zulässig. Zum Beispiel, wenn:

Wird das Linksabbiegen durch Ampelzeichen geregelt, muss zwischen zwei Situationen unterschieden werden:

Bei einem separaten Ampelsignal für Abbieger haben diese „freie Fahrt“ und können ungehindert abbiegen. Dennoch sollte mit erhöhter Vorsicht gefahren werden, da Fehler anderer (entgegenkommender) Fahrzeuge oder bei rot querender Fußgänger und Fahrradfahrer nie ausgeschlossen werden können.

Besonderheiten beim Rechtsabbiegen

Das Rechtsabbiegen gilt als einfacher als das Linksabbieger. Das gilt vor allem deshalb, weil keine entgegenkommenden Fahrzeuge berücksichtigt werden müssen. Dennoch ist erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich. Das gilt insbesondere für den sogenannten gleichgerichteten Längsverkehr:

Besonders häufig werden beim Rechtsabbiegen Fahrradfahrer übersehen, die ihren Weg geradeaus fortsetzen wollen. Um Gefahren  zu vermeiden, die sich aus dem toten Winkel des Außenspiegels ergeben, empfiehlt sich daher gerade beim Rechtsabbiegen ein zusätzlicher Schulterblick. Von vielen Autofahrern werden häufig auch entgegenkommende Fahrradfahrer vergessen. Immer wieder kommt es vor, dass diese die für sie eigentlich „falsche“ Straßenseite nutzen dürfen oder müssen. Nicht selten nutzen Fahrradfahrer diese Seite außerdem auch unerlaubt.

Sonderfall „Grüner Pfeil“

Der grüne Pfeil war in der DDR ein gängiges Verkehrszeichen, das nach der Wende in ganz Deutschland eingeführt wurde. Dabei handelt es sich um ein besonderes Zeichen an Ampeln für Rechtsabbieger. Der grüne Pfeil auf schwarzem Grund erlaubt es Rechtsabbiegern, unter besonderer Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer auch bei roter Ampel nach rechts abzubiegen. Dabei gilt:

Wenden

Wer sich verfahren hat oder kurz nach Fahrtbeginn noch einmal schnell umkehren muss, weil er etwas vergessen hat, entschließt sich oft, kurzerhand zu wenden. Das ist in der Regel auch zulässig, sofern:

Daher ist es beim Wenden grundsätzlich besonders wichtig, sowohl den entgegenkommenden als auch den nachfolgenden Verkehr genau zu beobachten und korrekt einzuschätzen. Ein Wendemanöver kann nämlich schnell länger dauern, als ursprünglich angenommen und so zu einer gefährlichen Situation führen. Einfacher und sicherer kann es daher gerade im dichten Stadtverkehr sein, in eine weniger befahrene Nebenstraße zu fahren und dort zu wenden, oder kurzerhand um den Häuserblock zu fahren.

Mögliche Konsequenzen bei falschem Abbiegen und Wenden

Wer beim Abbiegen oder Wenden Fehler macht, kann schnell eine gefährliche Situation oder sogar einen Verkehrsunfall verursachen. Auf fehlerhaftes Abbiegen oder Wenden stehen daher Strafen in Form von Bußgeldern und je nach Schwere des Fehlers auch Eintragungen im Fahreignungsregister. Das Strafmaß reicht dabei gemäß Bußgeldkatalog von:

Einen Anwalt zu Rate ziehen

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und ein routinemäßiges Abbiegemanöver kann schnell zu einer Geldstrafe führen. Wird zusätzlich ein Punkt erteilt, kann das unter Umständen die Fahrerlaubnis in ernsthafte Gefahr bringen. Im Falle eines Bußgeldbescheides empfiehlt es sich daher, einen erfahrenen Verkehrsanwalt aufzusuchen. Unsere telefonische Erstberatung steht Ihnen in jedem Fall kostenlos zur Verfügung. Lassen Sie sich von unseren Experten zu weiteren Schritten und Maßnahmen in ihrem Fall beraten.

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