Über uns

Warum wir meinen, im Arbeitsrecht und Verkehrsrecht besser zu sein.

Im Rechtswesen ist es ähnlich wie in der Medizin: Für jeden Fachbereich gibt es Spezialisten. Was in der Medizin der Zahnarzt, der Augenarzt oder der Chirurg ist, ist unter den Juristen der Familien-, der Verkehrs- oder auch der Arbeitsrechtsanwalt. Und so wie sich niemand von einem Zahnarzt am Knie operieren lässt, sollten Sie auch mit einem Anliegen aus dem Verkehrs und Arbeitsrecht direkt zu uns kommen.

Seit vielen Jahren ist unsere Rechtsanwaltskanzlei in Berlin auf das Arbeitsrecht und Verkehrsrecht spezialisiert. Das heißt, wir bearbeiten ausschließlich Fälle, die mit dem Arbeitsrecht und Verkehrsrecht zu tun haben. Fälle aus anderen Rechtsbereichen bearbeiten wir grundsätzlich nicht. Als Fachanwälte auf unserem Gebiet, sind unsere Spezialisten gesetzlich verpflichtet, sich in einem hohen Umfang regelmäßig weiterzubilden. Nur wer dieser Pflicht nachkommt, ist nach dem Gesetz berechtigt, den Titel „Fachanwalt“ führen und behalten.

Weil wir uns ausschließlich mit dem Arbeitsrecht beschäftigen, sind wir auf diesem Gebiet auch deutlich besser als Anwälte ohne Spezialisierung. Dass wir dabei auch besser sind als viele unserer Kollegen, erreichen wir nicht zuletzt dadurch, dass wir uns in höchstem Maße systematisch:

  1. Weiterbilden und Qualifizieren
  2. Fachliteratur und aktuelle Rechtsprechung verfolgen
  3. Mit anderen Spezialisten und erfahrenen Kollegen aus dem Arbeitsrecht austauschen

Jeder Fall ist einzigartig

Wie in vielen anderen Rechtsbereichen gilt auch im Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, dass jeder Fall einzigartig ist. Die Fakten unterscheiden sich von Fall zu Fall und auch die Vorwürfe und Beschuldigungen können sehr unterschiedlich ausfallen. Ungewiss ist auch immer, wie ein Richter die Sachlage beurteilt und welches Urteil er schließlich fällt.

Um unseren Mandanten die bestmögliche Verteidigung oder Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche zu ermöglichen, betrachten wir jeden Fall als Einzelfall. Bei uns gibt es keine Standardlösungen! Stattdessen prüfen wir jeden Fall bis ins kleinste Detail, bewerten die Sachlage und bauen dann unsere Verteidigungsstrategie auf.

Das beginnt schon in unserer kostenlosen telefonischen Erstberatung, in der Sie uns Ihren Fall schildern können. Unsere Experten geben Ihnen dann anhand Ihrer Schilderung erste Empfehlungen, welche rechtlichen Schritte Sie als nächstes unternehmen können und sollten.

Immer auf dem neuesten Stand – Weiterbildung und Qualifikation

Die Rechtsprechung unterliegt einem ständigen Wandel. Gesetze ändern sich genauso wie ihre Interpretation und Auslegung durch Richter, Staats- und Rechtsanwälte. Neue Urteile in Präzedenzfällen führen dazu, dass bisher geltende Urteile und Rechtsauffassungen in Frage gestellt und überdacht werden. Nur wer sich immer auf dem Laufenden hält, kann seine Mandanten erfolgreich vertreten. Aus diesem Grund nehmen wir unsere Fortbildungspflicht für Fachanwälte nach § 15 der Fachanwaltsordnung (FAO) sehr ernst. Unsere interne Vorgabe zur Fortbildungspflicht geht außerdem deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.

Fachliteratur und aktuelle Rechtsprechung verfolgen

Seminare und Veranstaltungen zur fachlichen Weiterbildung stellen eine wichtige Basis bei unserer ständigen Qualifikation dar. Naturgemäß finden solche Veranstaltungen immer mit einem gewissen zeitlichen Abstand zueinander statt. Aber auch in der Zwischenzeit ergeben sich häufig Neuerungen in der Rechtsprechung oder Veränderungen bei Gesetzen. Um auch solche Aktualisierungen jederzeit und so zeitnah wie möglich zu verfolgen und darauf reagieren zu können, haben wir es zu unserem Standard gemacht, die wichtigste Fachliteratur für unseren Rechtsbereich genauso wie die aktuellsten Rechtsprechungen aus dem Arbeitsrecht ständig zu verfolgen. So können wir neue Erkenntnisse oft schon in eine Verteidigung einfließen lassen, bevor die Gegenseite davon überhaupt erfahren hat.

Austausch mit Fachkollegen und Experten

Ähnlich wie die ständige Lektüre aktueller Fachliteratur stellt auch der Austausch mit Experten und Kollegen einen wichtigen Bestandteil unserer laufenden Qualifikation dar. Auf diese Weise können wir ebenfalls ständig neueste Erkenntnisse erfahren oder uns die Zweitmeinung eines geschätzten Kollegen einholen. Das gilt nicht nur für Kollegen aus dem Verkehrsrecht. Gerade von Kollegen, die sich auf ein anderes Rechtsgebiet spezialisiert haben, erhalten wir oft aufgrund ihrer völlig unvoreingenommenen und außenstehenden Perspektive die wertvollsten Ratschläge. Frei nach dem Motto „vier Augen sehen mehr als zwei“ hat uns dieses Vorgehen schon in vielen Fällen wertvolle Erkenntnisse und nicht selten sogar den Sieg in einem Rechtsstreit eingebracht.