Abfindung nach der Kündigung
Immer wieder kommt es vor, dass ein Arbeitgeber nach einer Kündigung eine Abfindung zahlt. Vielen Arbeitnehmern ist nicht klar, warum und wie sie damit umgehen sollen.
Gibt es einen Anspruch auf Abfindung?
Bis auf wenige Ausnahmen haben Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Auch der Arbeitgeber ist bis auf diese Ausnahmefälle nicht verpflichtet, bei einer Kündigung eine Abfindung zu zahlen. Ansprüche auf eine Abfindung können sich ergeben aus:
- Sozialplänen
- Tarifverträgen
- Individuellen Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Geschäftsführerverträgen
Weshalb zahlt Dein Arbeitgeber eine Abfindung?
Dein Arbeitgeber wird Dir vor allem in zwei Situationen eine Abfindung zahlen:
- Ihr einigt Euch auf einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag mit Abfindungsregelung
- Du einigst Dich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage mit Deinem Arbeitgeber auf eine Abfindung
Daneben gibt es auch noch eine dritte Möglichkeit. Arbeitgeber können bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung anbieten und dabei auf § 1a Kündigungsschutzgesetz verweisen. Dieser Fall ist allerdings relativ selten. Verweist Dein Arbeitgeber auf diesen Paragraphen, ergibt sich für Dich automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung, wenn Du innerhalb der Dreiwochenfrist KEINE Kündigungsschutzklage einreichst. Genau darum geht es. Als Arbeitnehmer musst Du Dich entscheiden, ob Du eine Kündigungsschutzklage einreichst oder die Abfindung annimmst.
Arbeitgeber machen vor allem dann von § 1a Kündigungsschutzgesetz Gebrauch, wenn sie eine Kündigungsschutzklage vermeiden wollen. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein. Zum Beispiel, weil der Arbeitgeber weiß, dass die Kündigung anfechtbar ist. Das muss nicht immer der Grund sein. Wenn Du aber Deinen Arbeitsplatz behalten möchtest, solltest Du diesen Punkt genau prüfen. Verweist Dein Arbeitgeber auf § 1a Kündigungsschutzgesetz, können Deine Chancen gut stehen, dass eine Kündigungsschutzklage Erfolg hat.
Das solltest Du bei einer Abfindung berücksichtigen
- Nur in wenigen Fällen hast Du als Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung.
- Eine Abfindung bieten Arbeitgeber vor allem bei einem Aufhebungsvertrag oder im Rahmen einer gerichtlichen Einigung an.
- Verweist der Arbeitgeber auf § 1a Kündigungsschutzgesetz, möchte er eine Kündigungsschutzklage vermeiden. Möchtest Du Deinen Arbeitsplatz behalten, könnte sich eine Kündigungsschutzklage lohnen.
Wie hoch sollte die Abfindung sein und was bleibt mir davon?
Auf eine Abfindung hast Du nur in wenigen Fällen einen Anspruch. Bietet Dir Dein Arbeitgeber dennoch eine Abfindung an, tut er das nicht aus Freundlichkeit. Als Geschäftsmann wird er abwägen, was ihn ein möglicher Rechtsstreit kostet und wie gut seine Erfolgschancen dabei sind. Aus diesem Grund kann es auch keine pauschale Empfehlung zur Höhe einer Abfindung geben. Es gibt aber durchaus Anhaltspunkte.
Berechnung einer Abfindung
Zur Berechnung der Höhe einer Abfindung gibt es keinerlei verbindliche Vorgaben. Nicht einmal dazu, ob eine Abfindung anhand des Netto- oder Bruttogehaltes und mit oder ohne Zusatzzahlungen berechnet wird. Vielleicht hast Du schon einmal davon gehört, dass die „Regelabfindung“ ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr beträgt. Manchmal wird die „Regelabfindung“ auch mit 0,25 oder sogar 1 Monatsgehalt angegeben. Diese Formel wird durchaus häufig angewendet. Darauf solltest Du Dich aber nicht zu sehr festlegen. Denn die „Regelabfindung“ kann je nach Fall viel zu hoch oder auch viel zu niedrig sein.
Ist die Abfindung angemessen?
Bietet ein Arbeitgeber eine Abfindung an, wägt er genau ab, welche Kosten ihm im Falle einer Kündigung ohne Abfindung entstehen würden. Genießt Du einen hohen Bestandsschutz, kann er Dich nur schwer kündigen. Eine Kündigung ist in solchen Fällen oft anfechtbar. Das weiß auch Dein Arbeitgeber. In so einer Situation käme es sehr wahrscheinlich zu einem Rechtsstreit, in dem er schlechte Chancen hat und der ihm hohe Kosten verursachen kann. Der Arbeitgeber sollte also eine entsprechend hohe Abfindung anbieten.
Viele Arbeitgeber versuchen „billig davonzukommen“ und bieten eine Abfindung an, die weit unter dem liegt, was angemessen wäre. Eine Abfindung von 0,5 bis 1 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ist vor allem dann angemessen, wenn folgende Kriterien zutreffen:
- Das Beschäftigungsverhältnis war weder sehr kurz noch extrem lang (etwa fünf bis 20 Jahre)
- Es liegt oder lag keine langwierige Erkrankung des Arbeitnehmers vor
- Der Arbeitnehmer hat nicht kurzfristig einen neuen Job gefunden
- Die Verhandlung über eine Abfindung findet kurz nach der Aussprache der Kündigung statt
- Es sind keine eindeutigen Anhaltspunkte gegeben, dass die Kündigung auf jeden Fall wirksam oder nicht wirksam ist
Welche Abgaben muss ich auf eine Abfindung zahlen?
Eine Abfindung gilt nicht als Arbeitsentgelt. Vielmehr gilt sie rechtlich als eine Entschädigung für den Einkommensverlust, der mit dem Verlust des Arbeitsplatzes einhergeht. Aus diesem Grund musst Du auf eine Abfindung keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Du auf die Abfindung keinerlei Abgaben zahlen musst. Sie unterliegt nämlich der Steuer. Du musst eine Abfindung daher bei der Steuer angeben.
Lass Dich beraten
Für einen Laien ist sehr schwer zu beurteilen, ob eine Abfindung angemessen ist oder nicht. Letztlich handelt es sich immer um ein Geschäft. Es ist in diesem Fall durchaus sinnvoll, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Er kann beurteilen, ob eine Abfindung angemessen ist, oder ob Du deutlich mehr verlangen kannst.