Verkehrssicherheit

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, setzt häufig sich und andere Verkehrsteilnehmer immer einem gewissen Sicherheitsrisiko aus. Um dieses Risiko in allen Fällen so gering wie möglich zu halten, gelten neben allen Verkehrsregeln auch einige spezielle Regeln für die Verkehrssicherheit. Darunter sind vor allem Regeln zu folgenden Punkten zusammengefasst:

  • Gurtpflicht für Kinder und Erwachsene
  • Wintertauglichkeit von Fahrzeugen
  • Uneingeschränkte Sichtmöglichkeiten
  • Sicherung von Ladung
  • Ablenkungsquellen

Alle Regeln zu diesen Punkten dienen dazu, die eigene Sicherheit von Autofahrern und ihren Beifahrern sowie die aller anderen Verkehrsteilnehmer sicherzustellen.

Wer gegen die Regeln zu einem dieser Punkte verstößt, muss wegen der mitunter enormen Risiken, die damit einhergehen, zum Teil mit spürbaren Strafen rechnen. In den meisten Fällen bleibt es zwar bei Bußgeldern, in einigen Fällen kommen aber auch Einträge im Fahreignungsregister hinzu.

Ablenkung im Straßenverkehr

Im Sinne der Verkehrssicherheit muss ein Fahrzeugführer sich jederzeit vollständig auf den Straßenverkehr konzentrieren. Daher steht auf Ablenkungen wie:

  • Handy am Steuer sowie
  • Sehr laute Musik

ein Bußgeld.

Die Nutzung eines Handys ist am Steuer bei laufendem Motor vollständig verboten, wenn das Gerät dazu in die Hand genommen werden muss. Das gilt für alle Funktionen eines Gerätes. Eine Nutzung mithilfe von Halterungen und Freisprecheinrichtungen, sowie im Stand mit ausgeschaltetem Motor ist zulässig.

Eine weitere Ablenkung kann durch extrem laute Musik hervorgerufen werden. Zum einen kann sie die Konzentrationsfähigkeit des Fahrers einschränken. Darüber hinaus kommt es immer wieder vor, dass Martinshörner von Einsatzfahrzeugen nicht wahrgenommen werden.

Wintertauglichkeit und Sichtverhältnisse

Beim Autofahren muss jederzeit eine uneingeschränkte Sicht für den Fahrer möglich sein. Zu den meisten Problemen kommt es hierbei vor allem im Winter: Vereiste und beschlagene Scheiben machen eine freie Sicht unmöglich. Vor Fahrtantritt müssen daher:

  • Windschutzscheibe,
  • Seitenfenster und
  • Heckscheibe

vollständig von Eis und von innen beschlagender Feuchtigkeit befreit sein. Außer den Scheiben müssen auch Scheinwerfer und Kennzeichen im Winter von Schnee befreit sein. Auch größere Schneemengen auf dem Fahrzeugdach müssen entfernt werden.

Außer durch eine freie Sicht muss die Wintertauglichkeit eines Fahrzeugs vor allem durch seine Bereifung sichergestellt sein. Daher gilt inzwischen in Deutschland eine Winterreifenpflicht. Wer auch bei Eis, Schnee oder Glätte noch mit Sommerreifen fährt, muss mit einem Bußgeld und sogar einem Eintrag im Fahreignungsregister rechnen.

Verkehrssicherheit – Sicherung der Ladung

Ähnlich wie beim Transport von Personen kann es auch beim Transport von Gegenständen insbesondere bei Kollisionen zu großen Gefahren kommen. Die Ladung oder Teile davon können bei einem Unfall regelrecht durch das Fahrzeug geschleudert und zu einer großen Gefahr für die Insassen werden. Aber auch bei der „normalen“ Fahrt kann es durch eine ungesicherte Ladung zu gefährlichen Situationen kommen. Insbesondere in Kurven oder beim Abbiegen kann Ladung im Kofferraum ins Rutschen geraden und dadurch die Kontrolle und Lenkung des Fahrzeugs unerwartet beeinflussen.

Um eine Gefährdung von Insassen auszuschließen und auch das Fahrverhalten des Fahrzeugs jederzeit sicherzustellen, muss die Ladung gegen Verrutschen angemessen gesichert werden. Das kann dadurch geschehen, dass die Ladungsteile:

  • Durch Gurte fixiert und so am Verrutschen gehindert werden.
  • So (lückenlos) gepackt werden, dass sie sich gegenseitig am Verrutschen hindern.

Darüber hinaus gilt, dass im Fahrzeuginnern niemals über die Rückenlehne hinaus gepackt werden sollte.

Wer Ladung außerhalb des Fahrzeugs unterbringt (auf Ladefläche, Anhänger oder Dachgepäckträger etc.), muss diese ebenfalls ausreichend gegen Herabfallen und Verrutschen sichern. Überstehende Ladung muss zusätzlich durch eine hellrote Fahne, ein hellrotes Schild oder einen hellroten senkrechten Zylinder gekennzeichnet werden. Die Ladung darf dabei nicht weiter als 1,5 Meter über den Fahrzeugrand hinausstehen. Auf Strecken bis 100 km darf sie sogar drei Meter überstehen.

Konsequenzen bei Verstößen gegen die Verkehrssicherheit

Wer gegen die Verkehrssicherheit verstößt, muss zum Teil mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Höhe und Art der Konsequenzen richten sich dabei nach Art und Schwere des Verstoßes. Gemäß Bußgeldkatalog können bei Verstößen gegen die Verkehrssicherheit fällig werden:

  • Bußgelder
  • Eintrag im Fahreignungsregister

Mögliche Strafen sind zum Beispiel:

Bußgeld in Höhe von 10 Euro (z. B. Fahren mit lauter Musik, unzureichende Sichtfreiheit)

Bußgeld in Höhe von 20 Euro (z. B. Ladung steht weiter als zulässig nach hinten oder vorne über)

Bußgeld in Höhe von 80 Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister (z. B. Fahren ohne Winterreifen bei Glätte mit Behinderung des Verkehrs)

Als die Anschnallpflicht 1976 in Deutschland eingeführt wurde, beschränkte sie sich auf die Vordersitze von Pkws. Also auf Fahrer und Beifahrer. Erst 1984 wurde sie auch auf Rücksitze erweitert. Gab es bei der Einführung noch zum Teil erhebliche Vorbehalte und Widerstände gegen die Sicherungspflicht, ist sie heute den meisten Fahrern zur Selbstverständlichkeit geworden.

Auch wenn sich die meisten Fahrer und Insassen heutzutage routinemäßig anschnallen, gibt es nach wie vor immer wieder Personen, die dies nicht tun. Teils aus Sorglosigkeit, Vergesslichkeit oder auch aus Ablehnung. Welchen Risiken sich die betreffenden Personen in diesen Fällen aussetzen, ist ihnen oft nicht bewusst. Weil der Gurtpflicht eine hohe Bedeutung für die Sicherheit von Fahrzeuginsassen beigemessen wird, muss bei Verstößen mit Bußgeldern gerechnet werden. Wer Kinder nicht ordnungsgemäß oder sogar überhaupt nicht sichert, muss neben einer Geldbuße auch mit Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen.

Begründung der Gurtpflicht

In Deutschland gilt seit 1984 eine Gurtpflicht für alle Insassen eines Fahrzeugs. Das bedeutet, dass vor Fahrtbeginn und während der ganzen Fahrt alle vorgeschriebenen Sicherheitsgurte angelegt sein müssen. Der Grund für diese Pflicht besteht vor allem darin, dass das Verletzungsrisiko der Fahrzeuginsassen im Falle eines Unfalls massiv reduziert wird. Bereits ab relativ geringen Geschwindigkeiten von nur 30 km/h kann es nämlich im Falle eines Aufpralls ohne Sicherheitsgurte zu gefährlichen Verletzungen kommen. Dazu zählen insbesondere:

  • Aufprall mit Kopf, Hals oder Brust auf Lenkrad oder Armaturenbrett
  • Aufprall oder sogar Durchschlagen der Windschutzscheibe mit dem Kopf
  • Zusammenstoß mit anderen Fahrzeuginsassen
  • u. a.

Spezielle Vorschriften für Kinder

Für Kinder, die im Auto mitgenommen werden, gelten noch strengere Sicherheitsvorschriften als für Erwachsene. Das liegt vor allem daran, dass die Gurtsysteme für erwachsene Personen ausgelegt sind, und Kindern aufgrund ihrer geringeren Körpergröße nicht den notwendigen Schutz bieten können. Je nach:

  • Körpergröße,
  • Körpergewicht und
  • Alter

müssen Kinder daher zusätzlich mit speziellen Kindersitzen gesichert werden. Dazu werden Kindersitze in fünf unterschiedliche Klassen eingeteilt:

  • Klasse 0: Bis zu 10 kg Körpergewicht (etwa bis neun Monate)
  • Klasse 0+: Bis zu 13 kg Körpergewicht (etwa bis zwei Jahre)
  • Klasse I: 9 bis 18 kg Körpergewicht (etwa bis drei Jahre)
  • Klasse II: 15 bis 25 kg Körpergewicht (etwa drei bis sechs Jahre)
  • Klasse III: 22 bis 36 kg Körpergewicht (etwa sechs bis zwölf Jahre)

Neben dem Körpergewicht spielt vor allem die Körpergröße eine entscheidende Rolle bei der Auswahl des geeigneten Kindersitzes, obwohl sie bei der Einteilung der Normklassen nicht verbindlich berücksichtigt wird. Je nach Statur kann die Körpergröße eines Kindes jedoch unabhängig von Alter und Körpergewicht sehr unterschiedlich ausfallen. Viele Kindersitze werden daher inzwischen als „mitwachsende“, das heißt größenanpassbare, Modelle angeboten.

Um einen geeigneten Kindersitz für ein Kind zu ermitteln, empfiehlt sich in jedem Fall ein Besuch und eine Beratung in einem Fachgeschäft. Wichtig ist außerdem in jedem Fall, dass Kindersitze der ECE-Norm E44/03 oder E44/04entsprechen. Nur dann sind sie amtlich genehmigt und dürfen auch tatsächlich zur Sicherung von Kindern verwendet werden.

Besondere Regeln für Kindersitze

Kinder sollten aus Sicherheitsgründen grundsätzlich auf der Rückbank transportiert werden. Es ist jedoch nicht generell verboten, ein Kind mit geeignetem Kindersitz auf dem vorderen Beifahrersitz mitzunehmen. Insbesondere, wenn die hintere Sitzbank bereits vollständig mit Kindern besetzt ist, darf ein Kind auf dem Beifahrersitz mitgenommen werden. Im Falle von Babyschalen gilt hierbei jedoch immer, dass die Schalen rückwärts zur Fahrtrichtung befestigt werden müssen. Außerdem muss der Beifahrerairbag aus Sicherheitsgründen abgestellt werden. Ist dies nicht möglich, ist die Befestigung einer Babyschale auf dem Beifahrersitz nicht zulässig.

Ausnahmen von der Anschnallpflicht

Nur in wenigen Fällen, sind Personen von der Anschnallpflicht befreit. Das gilt zum Beispiel:

  • Bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit und beim Rückwärtseinparken
  • Für Fahrer von Taxen und Mietwagen, wenn sie Fahrgäste transportieren
  • Für Fahrer, die in kurzen Abständen im so genanten „Haus-zu-Haus-Verkehr“ immer wieder nach kurzer Fahrt aussteigen müssen (z. B. Post- oder Paketboten)
  • Wenn eine Person aufgrund eines medizinischen Gutachtens von der Anschnallpflicht befreit ist

Folgen von Verstößen gegen die Anschnallpflicht

Wer seiner Anschnallpflicht nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Das gilt seit einiger Zeit übrigens auch für Insassen von Reisebussen. Auch dort gilt inzwischen die Anschnallpflicht. Fahrer sind außerdem dazu verpflichtet, Mitfahrer dazu anzuhalten sich anzuschnallen, sofern diese es nicht von selbst tun.

Wer Kinder transportiert, ist dabei zu einer besonderen Sorgfalt verpflichtet. Entsprechend höher fallen hier im Falle eines Verstoßes die Bußgelder aus. Wird mehr als ein Kind unzureichend gesichert, fällt die Strafe höher aus. Werden Kinder überhaupt nicht gesichert, kommt zum Bußgeld zusätzlich ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu.

Folgende Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Anschnallpflicht vor:

  • Bußgeld in Höhe von 30 Euro: Fahren ohne Sicherheitsgurt oder ein Kind nicht vorschriftsgemäß gesichert
  • Bußgeld in Höhe von 35: mehrere Kinder nicht vorschriftsgemäß gesichert
  • Bußgeld in Höhe von 60 Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister: ein Kind ohne jede Sicherung transportiert
  • Bußgeld in Höhe von 70 Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister: mehrere Kinder ohne jede Sicherung transportiert

Hilfe vom Anwalt

Mit den meisten Verstößen gegen die Verkehrssicherheit sind mehr oder weniger geringe Bußgelder verbunden. In vielen Fällen sind diese zu verkraften. Sofern sie gerechtfertigt sind, kann es das einfachste sein, sie zu zahlen. Werden die Vorwürfe aber zu Unrecht erhoben oder sind mit den Bußgeldern Einträge im Fahreignungsregister verbunden, lohnt es sich einen Anwalt zu Rate ziehen. Denn gerade wenn bereits einige Einträge im Fahreignungsregister vorhanden sind, kann der eine Punkt für einen Verstoß gegen die Verkehrssicherheit derjenige sein, der zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen kann.

Sollten Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen die Verkehrssicherheit erhalten haben, nutzen Sie sich einfach unsere kostenlose telefonische Erstberatung. Unsere Verkehrsrechtsexperten lassen sich Ihren Fall schildern und erläutern Ihnen, welche weiteren Schritte Sie unternehmen können und sollten.

Written by besim

Beratungsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Ausländerrecht. Sprachen: Deutsch, Englisch, Albanisch. Ausbildung: Rechtswissenschaften, Freie Universität Berlin, Mag. iur. (2009).

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