Verkehrsunfall

Unfall ohne Schuld?

Ein Unfall im Straßenverkehr gehört zu den unangenehmen Seiten, die das Autofahrerdasein mit sich bringen kann. In den meisten Fällen bleibt es glücklicherweise bei einem harmlosen Blechschaden. Aber auch in diesen Fällen kommt es darauf an, dass der Schaden korrekt und reibungslos abgewickelt wird. Andernfalls kann es schnell geschehen, dass einer der Unfallbeteiligten auf den entstandenen Kosten oder Teilen davon sitzenbleibt. Spätestens wenn es zu körperlichen Schäden gekommen ist, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden, um gegebenenfalls Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen. Aber auch bei reinen Blechschäden sollte ein Verkehrsanwalt zu Rate gezogen werden, damit Ihnen als Geschädigtem Unfallbeteiligten alle entstandenen Schäden und Ansprüche vollständig ersetzt werden.

Ruhe bewahren – Verhalten im Falle eines Unfalls

Ein Verkehrsunfall ist immer ein unangenehmes Ereignis. Sowohl für den Unfallverursacher als auch für den Geschädigten gilt daher vor allem ein: Ruhe bewahren! Nur so lässt sich der Vorfall klären und alle Beteiligten können ihre Ansprüche durchsetzen.

Folgende Punkte sollten dazu im Falle eines Falles befolgt werden:

  1. Unfallstelle sichern und Polizei sowie einen Rettungswagen rufen, falls Personen verletzt wurden.
  2. Ruhe bewahren, nicht vom Unfallgegner einschüchtern lassen und keine übereilten Schuldeingeständnisse abgeben.
  3. Keine Veränderungen am Unfallort vornehmen, bis die Polizei eintrifft. Eventuell notwendige Veränderungen in jedem Fall durch Skizzen oder Fotos dokumentieren.
  4. Unfallbericht anfertigen. Sofern Sie kein Formular dabei haben, Namen des Fahrers und des Fahrzeughalters notieren. Auch das Kennzeichen sowie Versicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners aufnehmen.
  5. Nach dem Eintreffen der Polizei Unfallprotokoll anfertigen lassen und alle Angaben genau auf ihrer Richtigkeit prüfen. Bei Fehlern Änderungen vornehmen lassen.

Sind alle Formalitäten erledigt, sollten Sie in jedem Fall einen Verkehrsanwalt aufsuchen und mit ihm alle weiteren Schritte besprechen. Verweisen Sie bei allen weiteren Anfragen und Forderungen durch Ihren Unfallgegner oder dessen Versicherung auf Ihren Anwalt. Auch wenn Ihnen Dienstleistungen zur Schadensregulierung angeboten werden, sollten Sie in jedem Fall zuerst Ihren Verkehrsanwalt um Rat fragen. So vermeiden Sie kostenpflichtige Leistungen, die am Ende eventuell weder von Ihrer Versicherung noch von der des Unfallgegners übernommen werden.

Schadensersatz durchsetzen

Nach einem Unfall sollten Geschädigte einen Sachverständigen zu Rate ziehen um von diesem:

  • Beweise sichern zu lassen
  • Schadensumfang und Wertminderung ermitteln zu lassen
  • Rest- und Wiederbeschaffungswert sowie Reparaturkosten feststellen zu lassen

Den entstandenen Schaden können Geschädigte grundsätzlich von einer Werkstatt ihrer Wahl und ihres Vertrauens beheben lassen. Die Kosten muss die Versicherung des Unfallverursachers tragen. Sollte es bei der Kostenübernahme zu Schwierigkeiten kommen, verweisen Sie auf Ihren Verkehrsanwalt.

So haben Geschädigte nach einem Unfall grundsätzlich auch das Recht, den Schadensersatz ohne eine Reparatur allein auf Grundlage eines Sachverständigengutachens geltend zu machen. Die Schadensersatzzahlung können sie dann zum Beispiel in ein neues Auto investieren, nutzen um die Reparatur selber durchzuführen oder das Fahrzeug sogar ohne Reparatur weiternutzen (sofern dies möglich und die Verkehrstauglichkeit nicht eingeschränkt ist). Die gegnerische Versicherung ist nicht berechtigt, irgendwelche Nachweise über eine Reparatur vom Geschädigten zu verlangen. Sollte es dennoch vorkommen, sollte auch in diesem Fall auf den Verkehrsanwalt verwiesen werden.

Schmerzensgeld durchsetzen

Noch mehr als bei Sachschäden empfiehlt es sich zur Durchsetzung von Schmerzensgeldern einen Verkehrsanwalt zu Rate zu ziehen. Viele Geschädigte haben nämlich weit aus öfter und in höherem Umfang als zumeist angenommen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dazu muss es bei einem Unfall nicht einmal zu offensichtlichen Verletzungen gekommen sein. Ein typischer Fall für den Anspruch auf ein Schmerzensgeld ist zum Beispiel ein sogenanntes „Halswirbelsäulen-Syndrom“, besser bekannt als „Schleudertrauma“. Es kann durch eine Überdehnung der Nackenwirbelsäule in Folge eines Zusammenstoßes entstehen. Die Symptome äußern sich oft mit bis zu 24 Stunden Verspätung in massiven Kopf- und Nackenschmerzen.

Auch wenn bei einem Verkehrsunfall ein Mensch getötet wurde, haben die Angehörigen häufig Anspruch auf zum Teil umfangreiche Schmerzensgelder. Diese reichen von:

  • Beerdigungskosten über
  • Übernahme von Unterhaltsverpflichtungen bis hin zu
  • Erstattungen für den Schock, den die Angehörigen durch den plötzlichen Verlust des Getöteten erleiden.

Hilfe vom Anwalt lohnt sich

Sollten Sie bei einem Verkehrsunfall der Geschädigte sein, zögern Sie nicht, einen Verkehrsanwalt hinzuzuziehen. Er hilft Ihnen, Ihre Ansprüche adäquat durchzusetzen. Auch solche, von denen Sie bislang gar nichts wussten. Über Anwaltskosten brauchen Sie sich in einem solchen Fall keine Gedanken zu machen. Zu deren Übernahme ist nämlich grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers verpflichtet. Das gilt in nahezu allen Fällen auch für Gutachterkosten. Wenden Sie sich im Falle eines Unfalles einfach an uns, damit wir Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen können. Unsere Erstberatung ist für Sie grundsätzlich kostenlos.

Written by besim

Beratungsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Ausländerrecht. Sprachen: Deutsch, Englisch, Albanisch. Ausbildung: Rechtswissenschaften, Freie Universität Berlin, Mag. iur. (2009).

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