Geschwindigkeitsüberschreitung

Überhöhte Geschwindigkeit ist auf deutschen Straßen die häufigste Ursache für Unfälle. Besonders auf Autobahnen sehr oft mit Todesfolge. Entsprechend hoch ist auch die Zahl der Ordnungswidrigkeiten in diesem Bereich. 2013 wurden insgesamt 2.722.000 Geschwindigkeitsüberschreitungen beim Kraftfahrtbundesamt registriert.

Angesichts der hohen Risiken, die mit einer überhöhten Geschwindigkeit verbunden sind, ist es verständlich, dass Autofahrer mit zahlreichen Geschwindigkeitskontrollen und zum Teil empfindlichen Strafen diszipliniert werden sollen.

Welche Geschwindigkeit gilt wo?

Von Autofahrern wird verlangt, dass sie bestimmte Geschwindigkeitsbegrenzungen kennen. In welchen Bereichen wie schnell gefahren werden darf, regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Demnach gelten für PKW grundsätzlich folgende Tempolimits:

  • innerhalb geschlossener Ortschaft: 50 km/h
  • außerhalb geschlossener Ortschaft: 100 km/h
  • Autobahn: ohne Limit, sofern nicht durch Beschilderung geregelt. Es gilt jedoch eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h

Die genannten Limits können unter bestimmten Voraussetzungen oder in speziellen Situationen eingeschränkt sein. So dürfen PKW mit Anhänger außerorts maximal 80 km/h fahren. Mit Schneeketten gilt überall: maximal 50 km/h. Außerdem müssen Autofahrer ihre Geschwindigkeit anpassen an:

  • Wetter-, Straßen-, Sicht-, Verkehrsverhältnisse
  • Individuelle Fahr-Fähigkeit
  • Fahrzeug und Ladung

So sieht die StVO zum Beispiel vor, dass bei einer Sichtweite von weniger als 50 m, z.B. wegen Nebel, Regen oder Schneefall, die Höchstgeschwindigkeit auch außerorts maximal 50 km/h beträgt. Abweichend von den grundsätzlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit immer auch eingeschränkt oder auch heraufgesetzt werden. In diesen Fällen ist auf die Beschilderung zu achten. So kann beispielsweise innerhalb einer Ortschaft eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gelten oder auch außerorts an einer unübersichtlichen Passage die Geschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt sein.

Messung und Nachweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Um Autofahrern Geschwindigkeitsüberschreitungen nachweisen zu können, werden spezielle Messgeräte, üblicherweise als „Blitzer“ bezeichnet, eingesetzt. Diese Messgeräte kontrollieren die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges. Fährt es schneller als mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, wird je nach genauem technischen Verfahren, eine Kamera ausgelöst, die ein frontales Bild des Fahrzeuges aufnimmt. Das Bild, auf dem Kennzeichen und Fahrer zu erkennen sind, dient zusammen mit den Messwerten als Beweismittel.

Blitzer können grundsätzlich auf zwei verschiedene Weisen zum Einsatz kommen:

  1. stationär
  2. mobil

Stationäre Blitzer sind fest installiert, z.B. im Ampelbereich, wo sie gleichzeitig häufig auch Rotlichtverstöße registrieren. Mobile Blitzer werden hingegen kurzfristig eingerichtet.

Sowohl stationäre als auch mobile Blitzer können mit unterschiedlichen technischen Verfahren arbeiten. Folgende Messverfahren sind weit verbreitet:

  • Radarmessung
  • Lasermessung
  • Lichtschranken- und Helligkeitsmessung
  • Police-Pilot-Systeme (mit Videosystemen und geeichtem Tacho ausgestattete Polizei-Fahrzeuge zur direkten Verfolgung)

Bei stationären Blitzern findet die Messung häufig auch mit Induktionsschleifen und Piezosensoren statt, die in oder direkt auf der Fahrbahn installiert sind. Alle Verfahren unterscheiden sich in der Genauigkeit der Messungen, weshalb bei der Messung grundsätzlich immer ein bestimmter Toleranzabzug stattfindet. Hierbei handelt es sich bei den gängigen Verfahren um drei bis fünf Prozent der gemessenen Geschwindigkeit, oder pauschal drei km/h, die vom Messwert abgezogen werden.

Strafen bei Geschwindigkeitsverstößen

Das Strafmaß bei Verstößen gegen Tempolimits richtet sich danach, um wie viel die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde. Entscheidend ist weiterhin auch, ob der Verstoß:

  • innerorts,
  • außerorts,
  • bei spezifische Verkehrssituationen

stattgefunden hat.

Der Strafumfang beträgt abhängig vom Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung:

  • eine Geldstrafe in Höhe von zehn bis 680 Euro
  • ein bis zwei Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h
  • Fahrverbot von ein bis drei Monate ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h außerorts, oder 31 km/h innerorts

Fahranfänger müssen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen zusätzlich zum regulären Strafmaß mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie einer verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar (Nachschulung) rechnen. Das gilt jedoch nicht automatisch bei jeder Geschwindigkeitsüberschreitung. Bis zu einer Überschreitung um 20 km/h gilt die Übertretung als sogenanntes B-Delikt. Betrug die Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 20 km/h wird sie als A-Delikt eingestuft.

Eine Nachschulung sowie eine Verlängerung der Probezeit werden fällig bei:

  • zwei B-Delikten
  • einem A-Delikt

Unterstützung vom Anwalt

Wer einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhält, kommt in vielen Fällen mit dem Schrecken und der Zahlung des Bußgeldes davon. Spätestens wenn ein Entzug der Fahrerlaubnis droht, wird es für viele Betroffene jedoch ernst. Aber egal, wie hoch die Strafe ausfällt, eine anwaltliche Beratung lohnt sich in jedem Fall. Längst nicht jedes Messverfahren ist wirklich präzise und nicht selten ist sogar das Beweisfoto unbrauchbar. Selbst ein Fahrverbot lässt sich unter gewissen Umständen abwenden.

Nutzen Sie daher im Falle eines Falles einfach unsere kostenlose Erstberatung! Wir helfen Ihnen garantiert weiter.

Written by besim

Beratungsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Ausländerrecht. Sprachen: Deutsch, Englisch, Albanisch. Ausbildung: Rechtswissenschaften, Freie Universität Berlin, Mag. iur. (2009).

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