Vorfahrtsverletzung

Die Vorfahrtsregeln sind ein besonders wichtiger Bestandteil zur Regelung des Straßenverkehrs. Sie legen fest, welcher Verkehrsteilnehmer gegenüber einem anderen in einer bestimmten Situation Vorfahrt hat – also, wer warten muss, und wer fahren darf. Das gilt sowohl für Autofahrer als auch für Fußgänger und Fahrradfahrer. Eine besonders große Rolle spielen Vorfahrtsregeln vor allem in Kreuzungsbereichen.

Werden Vorfahrtsregeln missachtet, kann es schnell zu einer kritischen Situation, häufig auch zu einem Unfall, kommen. Der Bußgeldkatalog sieht daher im Falle einer Missachtung der Vorfahrt Strafen vor.

Regeln zur Vorfahrt

Vermutlich jeder Autofahrer wird schon einmal mit einem mehr oder minder großen Schrecken festgestellt haben, dass er gerade die Vorfahrt missachtet hat. Gut, wenn es noch einmal glimpflich abgelaufen ist und kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder gar gefährdet wurde. Längst nicht jedem Fahrzeugführer ist jedoch immer ganz klar, wann welche Regeln gelten.

Im Straßenverkehr gibt es an Kreuzungen und Einmündungen zwei unterschiedliche Vorfahrts-Situationen:

  1. Ungeregelte Situation
  2. Geregelte Situation

Sobald die Vorfahrt durch:

  • Ampeln
  • Verkehrspolizisten
  • Schilder
  • etc.

geregelt ist, liegt eine geregelte Situation vor. In diesem Fall geben Verkehrsschilder oder die Lichtsignale der Ampel, bzw. die Handzeichen eines Verkehrspolizisten an, wer Vorfahrt hat und wer warten muss.

Fällt an einer Kreuzung eine Ampel aus, wird die Vorfahrt entweder durch zusätzlich aufgestellte Verkehrsschildergeregelt. Sind keine Schilder angebracht, gilt die Regel „Rechts vor Links“. Wird beim Ausfall einer Ampel der Verkehr von Hand durch Verkehrspolizisten geregelt, gelten deren Zeichen und Signale.

In der ungeregelten Situation gilt der Grundsatz: Rechts vor Links! An einer Kreuzung oder einer Einmündung ohne Schild oder Ampel, hat daher grundsätzlich das von rechts kommende Fahrzeug Vorfahrt, während ein von links kommendes Fahrzeug warten muss. „Ungeregelt“ bezieht sich also nicht auf die Frage, wer fahren darf und wer nicht. Es besagt lediglich, dass keine regelnden Schilder, Signale oder Maßnahmen zur Klärung der Vorfahrt genutzt werden.

Ausnahmen von dieser Regel gelten insbesondere für einmündende oder kreuzende:

  • Feld- und Waldwege
  • Grundstücksausfahrten

Auch wer sich von rechts aus einem Seiten- oder Parkstreifen oder vom Beschleunigungsstreifen einer Autobahnauffahrt in den fließenden Verkehr einordnend möchte, muss Rücksicht auf den fließenden Verkehr nehmen.

Verstöße gegen die Vorfahrtsregeln und deren Folgen

Vorfahrtsverstöße ergeben sich besonders häufig in ungewohnten oder unübersichtlichen Verkehrssituationen. Wer zum Beispiel ortsunkundig ist, übersieht schnell einmal ein Vorfahrt regelndes Schild. Viele Vorfahrtsverstöße ergeben sich auch beim Abbiegen. Hierbei gilt grundsätzlich: Das abbiegende Fahrzeug muss auf geradeaus fahrende oder gehende Verkehrsteilnehmer warten. Beim Linksabiegen gilt dies vor allem für entgegenkommende Fahrzeuge. Insbesondere beim Rechtsabbiegen aber auch für Fußgänger und häufig auch Fahrradfahrer, die geradeaus fahren, bzw. gehen.

Wer eine Vorfahrtsregel missachtet, egal ob wissentlich oder unbeabsichtigt, muss mit einer Strafe rechnen. Die Höhe der Strafe richtet sich dabei vor allem danach, ob andere Verkehrsteilnehmer behindert oder sogar gefährdet wurden. Das Strafmaß reicht dementsprechend von einer Geldstrafe in Höhe von zehn Euro (an bevorrechtigte Straße herangefahren, ohne die Geschwindigkeit (ausreichend) reduziert zu haben) bis hin zu einer Geldstrafe von 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg (Vorfahrt nicht beachtet und vorfahrtberechtigten Verkehrsteilnehmer gefährdet).

Kommt es in Folge einer Vorfahrtsmissachtung zu einem Verkehrsunfall, muss derjenige, der den Verstoß begangen hat, damit rechnen, dass er in einem erhöhten Maße oder sogar in vollem Umfang für den Unfall haften muss.

Beratung und Anwalt

Gerade wenn es infolge einer Vorfahrtsmissachtung zu einem Verkehrsunfall kommt, können die Folgen der erhöhten oder alleinigen Haftung groß sein. Besonders in unübersichtlichen Situationen ist aber häufig nicht immer ganz eindeutig, wen die Schuld tatsächlich trifft. Sollten Sie also im Falle eines Verkehrsunfalls mit dem Vorwurf konfrontiert sein, die Vorfahrt eines anderen Verkehrsteilnehmers missachtet zu haben, nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!

Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und helfen Ihnen bei Zweifeln eine unklare Situation aufzuklären. Damit Sie nicht zu Unrecht die alleinige Schuld tragen müssen!

Written by besim

Beratungsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Ausländerrecht. Sprachen: Deutsch, Englisch, Albanisch. Ausbildung: Rechtswissenschaften, Freie Universität Berlin, Mag. iur. (2009).

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