Überholen

Für die meisten Autofahrer gehört das Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zum Alltag im Straßenverkehr. Oft wird dabei jedoch vergessen, dass es sich beim Überholen um einen sehr schwierigen und damit auch sehr gefährlichen Vorgang handelt. So gefährlich, dass das Überholen als eine der häufigsten Unfallursachen überhaupt gilt.

Die Straßenverkehrsordnung sieht daher eine Reihe von Regeln und Vorschriften vor, wann und wo überholt werden darf und wo nicht. Wer gegen diese Vorgaben verstößt, muss zum Teil mit hohen Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister rechnen. Bei besonders schweren Verstößen kann sogar der Straftatbestand einer Nötigung oder einer Gefährdung im Straßenverkehr erfüllt sein. Die Konsequenzen sind in diesen Fällen noch einmal deutlich schwerer.

Was genau ist Überholen?

Als Überholen gilt das Vorbeifahren an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der auf dem gleichen Straßenabschnitt in die gleiche Richtung fährt. Auch wenn es in den meisten Fällen beabsichtigt durchgeführt wird, kann es auch unbeabsichtigt stattfinden. Dieser Umstand kann wichtig sein, wenn es auf diese Weise zu einer Verletzung von Überholverboten kommt.

Abzugrenzen ist das Überholen außerdem vom „Vorbeifahren„. Fährt nämlich ein Verkehrsteilnehmer an einem anderen vorbei, der bereits steht oder anhält und bereits nahezu steht, handelt es sich nicht um Überholen, sondern um Vorbeifahren.

Wie gefährlich das Überholen gerade bei Gegenverkehr ist, zeigen die hohen Unfallzahlen, die auf Überholvorgänge zurückzuführen sind. Häufige Ursachen sind dabei unter anderem:

  • Fehleinschätzung der Geschwindigkeiten
  • Fehleinschätzung der benötigten Strecke zum Überholen
  • Unzureichende Sichtfreiheit

Korrektes Überholen

Aufgrund der hohen Risiken, die mit dem Überholen anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sind, gelten viele Vorschriften, wann überhaupt überholt werden darf, bzw. wann definitiv nicht überholt werden darf. Das gilt zum Beispiel bei:

  • Durchgezogenen Fahrbahnbegrenzungslinien
  • Verbotszeichen
  • Linien- und Schulbussen, die mit Warnblinksignal an eine Haltestelle heranfahren
  • Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen)
  • Unübersichtlichen Straßenstellen
  • Unklarer Verkehrslage

Auch wenn das Überholen grundsätzlich erlaubt ist, sollten Autofahrer in bestimmten Situationen von einem Überholvorgang absehen. Das gilt insbesondere immer dann, wenn bestimmte Verhältnisse das Überholen besonders gefährlich werden lassen. Etwa bei:

  • schlechter Sicht durch Nebel, Regen oder auch Schneefall
  • schlechten Straßenverhältnissen durch Schnee, Glätte oder Wasser (Aquaplaning)

Wird keines der Verbote verletzt und geben es die Straßen- und Sichtverhältnisse her, darf also überholt werden. Wichtig ist dabei immer, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, beeinträchtigt oder gar genötigt werden. Dazu sollten immer ausreichende Abstände eingehalten werden:

  • Seitenabstand zum überholten Verkehrsteilnehmer (insbesondere bei Fahrradfahrern )
  • Ausreichend Abstand zum überholten Verkehrsteilnehmer beim Wiedereinordnen
  • Ausreichender Abstand zu entgegenkommenden Fahrzeugen beim Überholen und rechtzeitiges Wiedereinordnen, um entgegenkommende Fahrzeuge nicht zu gefährden

Besonderheit: Rechts überholen

Grundsätzlich gilt, dass andere Verkehrsteilnehmer nur links überholt werden dürfen. In bestimmten Situationen und Umgebungen darf allerdings mitunter auch rechts überholt werden. Unterschiedliche Regelungen gelten dabei für den Verkehr:

  • innerorts
  • außerorts

Innerorts darf vor allem immer dann auch rechts überholt werden, wenn mehrere Fahrspuren neben einander für eine Richtung zur Verfügung stehen. Das gilt auch, wenn sich ein Linksabbieger in der Fahrbahnmitte einordnet. In diesem Fall darf ebenfalls rechts überholt werden, solange die Verhältnisse dies zulassen und keine Gefährdungen entstehen.

Außerorts darf ebenfalls auf der rechten Seite überholt werden, wenn bei mehreren Fahrspuren für eine Richtung der Verkehr auf der linken Spur zum Stocken kommt, auf der rechten Spur aber weiterfließt. Das gilt allerdings nur bis zu einer Geschwindigkeit von 60 km/h oder bei Stau und unter der Bedingung, dass auf der rechten Spur maximal 20 km/h schneller gefahren werden darf als auf der linken. Insbesondere auf Autobahnen ist es in zwei weiteren Situationen erlaubt, auf der rechten Seite zu überholen:

  • Auf Beschleunigungsstreifen von Autobahnauffahrten
  • Auf Rechtsabbiegerspuren bei Autobahnkreuzen

Bei Auffahrten gilt die Überholerlaubnis nur für auffahrende Fahrzeuge. Aus dem fließenden Verkehr heraus einen Beschleunigungsstreifen beim Passieren einer Auffahrt zum Überholen auf der rechten Seite zu nutzen ist nicht erlaubt. Wer an Autobahnkreuzen auf die Rechtsabbiegerspur wechselt, darf dort zwar schneller fahren als die Fahrzeuge auf der linken Spur. Er darf jedoch nicht weiter beschleunigen.

Konsequenzen bei Fehlverhalten

Fehlverhalten beim Überholen wird hart bestraft. Wer zum Beispiel ein Überholverbot missachtet, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Besonders hohe Strafen stehen auf:

  • Überholen bei unklarer Verkehrslage trotz Überholverbot: 150 Euro Bußgeld + 1 Punkt
  • Überholen bei unklarer Verkehrslage trotz Überholverbot mit Sachbeschädigung: 300 Euro Bußgeld + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

Damit sind aber noch nicht alle möglichen Strafen ausgeschöpft. Besonders harte Strafen stehen auf unzulässiges Überholen, wenn dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Eine Gefährdung gilt als Verkehrsstraftat und kann mit Geldstrafe, Führerscheinentzug oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden.

In vielen Fällen kann eine Einschätzung der Verkehrslage von Fahrer zu Fahrer unterschiedlich ausfallen. Im Zweifelsfall gilt daher, lieber einmal mehr auf eine günstigere Situation zum Überholen zu warten, als einmal zu wenig.

Bei Unklarheiten Anwalt einschalten

Die Einschätzung von Gefahren und der Verkehrslage beim Überholen kann sehr unterschiedlich ausfallen. Oft schätzen Ordnungskräfte Situationen anders ein als Verkehrsteilnehmer. Nicht immer zu deren Gunsten. Insbesondere, wenn der Vorwurf einer Straftat im Raum steht, ist es unerlässlich, einen Anwalt für die Verteidigung aufzusuchen.

Aber auch bei einfachen Bußgeldbescheiden lohnt es sich, einen Anwalt aufzusuchen. Oft kann das Strafmaß gesenkt oder der Vorwurf sogar gänzlich widerlegt werden. Wenden Sie sich daher mit einem Bußgeldbescheid an einen Anwalt. Unsere telefonische Erstberatung durch unsere Verkehrsrechtsexperten ist in jedem Fall kostenlos. Sie erklären Ihnen, welche Schritte in Ihrem Fall möglich und auch angebracht sind.

Written by besim

Beratungsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Ausländerrecht. Sprachen: Deutsch, Englisch, Albanisch. Ausbildung: Rechtswissenschaften, Freie Universität Berlin, Mag. iur. (2009).

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