Im Straßenverkehr kommt es immer wieder zu Situationen, in denen der Führerschein in Gefahr kommt. Das gilt insbesondere dann, wenn Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen wurden. Neben Geldstrafen und Punkten im Fahreignungsregister stellt das Fahrverbot eine häufige Strafe insbesondere bei schwereren Verstößen dar. Wer eine Verkehrsstraftat begeht, muss nicht nur damit rechnen, dass der Führerschein eingezogen wird. In solchen Fällen wird häufig die Fahrerlaubnis gänzlich aufgehoben.
Ursachen für eine Gefährdung des Führerscheins
Zu einer Gefährdung des Führerscheins kann es auf zweierlei Weisen kommen:
- Verhängung eines Fahrverbotes
- Entzug der Fahrerlaubnis
Fahrverbote drohen vor allem als Folge einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Im Vergleich zu Geldbußen und Eintragungen im Fahreignungsregister stellen sie eine relativ harte Strafe dar und werden dementsprechend vor allem bei schweren Ordnungsverstößen verhängt. Ein Fahrverbot kann für einen bis drei Monate angeordnet werden. Während dieser Zeitspanne muss der Führerschein bei der zuständigen Behörde zur Verwahrung abgegeben werden. Nach Ablauf des Verbotes erhält der Besitzer seinen Führerschein automatisch zurück.
Der Entzug der Fahrerlaubnis stellt eine deutlich härtere Sanktion als das Fahrverbot dar. In diesem Fall wird dem Betroffenen die Erlaubnis gänzlich entzogen, überhaupt ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen zu dürfen. Diese Erlaubnis wird nur auf einen entsprechenden Antrag und unter bestimmten Auflagen erneut erteilt. Zum Beispiel nach der Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Gleichzeitig werden beim Entzug der Fahreignung häufig Sperrfristen von einem halben bis zu fünf Jahren verhängt. Erst nach dem Ablauf dieser Frist kann ein Antrag auf Neuerteilung überhaupt gestellt werden.
Üblicherweise wird der Entzug der Fahrerlaubnis nur bei besonders schweren Vergehen verhängt oder wenn Autofahrer in hohem Maße auffällig werden. Häufige Ursachen sind daher:
- Wiederholte Einträge im Fahreignungsregister (bei acht Punkten erfolgt der Entzug)
- Verschiedene Verkehrsstraftaten insbesondere im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen
- Wiederholte Verkehrsverstöße während der (verlängerten) Probezeit
Aber auch wer als Fußgänger oder Fahrradfahrer im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr auffällig wird, muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Das gleiche gilt immer häufiger auch bei älteren Autofahrern. Bei Ihnen wird in vielen Fällen schon bei vergleichsweise geringen Verkehrsverstößen die Tauglichkeit zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr infrage gestellt und die Fahrerlaubnis entzogen.
Hilfe vom Anwalt
Wie die Beispiele zeigen, gibt es viele Situationen, in denen der Führerschein oder sogar die Fahrerlaubnis in Gefahr geraten kann. Um einem Verlust des Führerscheins oder der Fahrerlaubnis effektiv entgegenzuwirken, sollte insbesondere bei gravierenden Verkehrsverstößen und drohenden Eintragungen im Fahreignungsregister juristischer Beistand hinzugezogen werden. Lassen Sie sich im Falle eines Falles daher rechtzeitig von unseren erfahrenen Verkehrsexperten unterstützen, damit es gar nicht erst zum Schlimmsten kommt. Unsere telefonische Erstberatung ist in jedem Fall für Sie kostenlos!