Neuer Arbeitgeber

Neuanfang: Was sage ich meinem möglichen neuen Arbeitgeber über meine Kündigung?

Nach einer Kündigung möchtest Du so schnell wie möglich wieder einen neuen Job bekommen. Eine Kündigung kann bei einem möglichen neuen Arbeitgeber jedoch Fragen und Skepsis hervorrufen. Entscheidend ist daher, wie Du mit deiner beruflichen Vergangenheit umgehst.

Bleib bei der Wahrheit

Möchtest Du Dich nach einer Kündigung bei einem neuen Arbeitgeber bewerben, solltest Du immer bei der Wahrheit bleiben. Das ist eine eiserne Regel bei Bewerbungen. Unwahrheiten, mit denen Du die Ereignisse der vergangenen Wochen und Monate überdecken willst, können Dir später zu einem ernsthaften Verhängnis werden. Dein Arbeitgeber kann Dir dafür sogar fristlos kündigen.

Stell Deine Stärken in den Vordergrund!

In Deiner Bewerbung und deinem Lebenslauf darfst keine Lügen auftischen. Du bist aber auch nicht gezwungen, Gründe für Deine Kündigung in den Vordergrund zu stellen. Du bist nicht einmal gezwungen, sie überhaupt in Deinen Bewerbungsunterlagen zu nennen.

Konzentriere Dich in Deiner Bewerbung stattdessen auf Deine Stärken und überzeuge Deinen möglichen künftigen Arbeitgeber davon, dass Du für die offene Stelle genau der Richtige bist. Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn Dir betriebsbedingt gekündigt wurde. In diesem Fall kannst Du den Kündigungsgrund explizit benennen. Damit erstickst Du mögliche Fragen gleich im Keim.

Bleibe sachlich und fasse Dich kurz

Hast Du Deine Kündigung in der Bewerbung nicht erwähnt, wird das Thema spätestens in einem Bewerbungsgespräch zur Sprache kommen. Dein künftiger Arbeitgeber wird wissen wollen, wieso und unter welchen Umständen Du Dich von Deinem Arbeitgeber getrennt hast. In diesem Fall solltest Du:

  • Ebenfalls strikt bei der Wahrheit bleiben.
  • Sachlich bleiben und die Ereignisse so positiv wie möglich darstellen. Es ist ein Unterschied, ob Du Dich mit Deinem ehemaligen Arbeitgeber „ständig gestritten und schließlich die Kündigung erhalten hast“ oder ob Ihr Euch „aufgrund unterschiedlicher Ansichten getrennt“ habt.
  • Schildere die Ereignisse nicht ausführlicher als nötig.

So viel wie nötig, so wenig wie möglich

Deiner Kündigung und den Gründen dafür solltest Du in Deinen Bewerbungsunterlagen so wenig Raum wie möglich geben. Im Anschreiben solltest Du sie gar nicht erwähnen und im Lebenslauf nur, wenn es sinnvoll. Auf Nachfragen Deines künftigen Arbeitgebers im Bewerbungsgespräch solltest Du jedoch immer wahrheitsgemäß aber nie ausführlicher als nötig antworten.

Written by besim

Beratungsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Ausländerrecht. Sprachen: Deutsch, Englisch, Albanisch. Ausbildung: Rechtswissenschaften, Freie Universität Berlin, Mag. iur. (2009).

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