Wer in Gedanken ist, unter Zeitdruck steht oder emotional aufgewühlt ist, achtet nicht immer auf die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen. Blitzt es dann plötzlich gelb auf, ist es zu spät. Ein Blitzer hat die Geschwindigkeitsübertretung festgehalten. Meistens folgen dann ein schneller Blick auf den Tacho um die Geschwindigkeitsüberschreitung zu überschlagen und ein ungewisses Warten auf den Bußgeldbescheid mit den offiziellen Messergebnissen und den veranschlagten Strafen.
Mit welchen Strafen dann zu rechnen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In jedem Fall wird ein Bußgeld fällig. Bei größeren Geschwindigkeitsüberschreitungen werden zusätzlich auch Punkte in Flensburg und in einigen Fällen sogar Fahrverbote fällig. Aber längst nicht alle Messungen sind so genau, wie viele glauben. Messfehler sind an der Tagesordnung und können Anlass für eine Anfechtung eines Bußgeldbescheides sein. Ein Verkehrsanwalt hilft in diesen Fällen weiter.
Wann und wo wird geblitzt?
Sogenannte Blitzer können an den verschiedensten Stellen stehen. Der Begriff „Blitzer“ steht dabei in der Regel stellvertretend für alle Systeme zur Geschwindigkeitskontrolle. Die Geräte ermöglichen, je nach Bauart mit unterschiedlichen technischen Verfahren, die Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeug zu messen. Liegt die gemessene Geschwindigkeit oberhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird eine Kamera ausgelöst. Sie nimmt frontal ein Beweisfoto auf, auf dem Fahrer und Nummernschild des Fahrzeugs zu erkennen sind. Zum Beweis der Geschwindigkeitsverstoßes werden außerdem zusätzliche Daten wie Datum, Uhrzeit und die gemessene Geschwindigkeit auf dem Bild festgehalten.
Blitzer können auf unterschiedliche Weise für Messungen eingesetzt werden:
- Stationär fest montiert
- Mobil zur zeitweisen Messung an wechselnden Orten
Neben der Messung von Geschwindigkeitsüberschreitungen können sie außerdem auch zur Messung von Rotlichtverstößen eingesetzt werden. In diesen Fällen werden häufig sowohl Rotlichtverstöße als auch Geschwindigkeitsüberschreitungen erfasst.
Blitzer-Strafen – Bußgelder
Die Strafen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung sind immer abhängig von drei Faktoren:
- Wo fand die Überschreitung statt (innerorts oder außerorts)?
- Welche Höchstgeschwindigkeit war zulässig?
- Wie hoch war die gemessene Geschwindigkeit?
Das Strafmaß richtet sich immer danach, wie groß die Überschreitung am Ort der Messung tatsächlich war. Grundsätzlich gilt dabei außerdem, dass die Strafen innerorts etwas höher ausfallen als außerorts. Je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung fallen als Strafen an:
- Bußgelder
- Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg
- Fahrverbote
Entscheidend ist in jedem Fall die tatsächlich gemessene Überschreitung. Weil es immer gewisse Messungenauigkeiten gibt, werden je nach verwendetem Gerätetyp und geltender Höchstgeschwindigkeit gewisse Toleranzwerte vom gemessenen Wert abgezogen. An der so ermittelten Überschreitung bemisst sich die Höhe der Strafe.
Bußgelder außerorts
Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts überschritten, werden dafür Bußgelder in Höhe von 10 bis 600 Eurofällig. Dabei gilt gemäß Bußgeldkatalog folgende Staffelung für fällige Bußgelder:
- 10 €: bis 10 km/h
- 20 €: 11 – 15 km/h
- 30 €: 16 – 20 km/h
- 70 €: 21 – 25 km/h
- 80 €: 26 – 30 km/h
- 120 €: 31 – 40 km/h
- 160 €: 41 – 50 km/h
- 240 €: 51 – 60 km/h
- 440 €: 61 – 70 km/h
- 600 €: mehr als 70 km/h
Bußgelder innerorts
Innerorts fallen die Bußgelder grundsätzlich etwas höher aus als außerorts. Die Höhe des Bußgeldes reicht in diesem Fall von 15 bis 680 Euro und staffelt sich folgendermaßen:
- 15 €: bis 10 km/h
- 25 €: 11 – 15 km/h
- 35 €: 16 – 20 km/h
- 80 €: 21 – 25 km/h
- 100 €: 26 – 30 km/h
- 160 €: 31 – 40 km/h
- 200 €: 41 – 50 km/h
- 280 €: 51 – 60 km/h
- 480 €: 61 – 70 km/h
- 680 €: mehr als 70 km/h
Wenn’s ein bisschen mehr war – Punkte und Fahrverbote
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 20 km/h bleibt es nicht allein bei den genannten Bußgeldern. In diesen Fällen werden zusätzlich nämlich auch noch Punkte und bei besonders schweren Überschreitungen auch noch Fahrverbote fällig. Auch hierbei ist wieder entscheidend, ob der Verstoß innerorts oder außerorts stattgefunden hat. Die Sanktionen sind ebenfalls gestaffelt:
Außerorts
- 21 – 25 km/h – 1 Punkt
- 26 – 30 km/h – 1 Punkt
- 31 – 40 km/h – 1 Punkt
- 41 – 50 km/h – 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
- 51 – 60 km/h – 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
- 61 – 70 km/h – 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
- mehr als 70 km/h – 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
Innerorts
- 21 – 25 km/h – 1 Punkt
- 26 – 30 km/h – 1 Punkt
- 31 – 40 km/h – 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
- 41 – 50 km/h – 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
- 51 – 60 km/h – 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
- 61 – 70 km/h – 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
- mehr als 70 km/h – 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
Geblitzt worden – was tun?
Wer geblitzt worden ist, merkt das spätestens, wenn der Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt. Dann heißt es oft schnell handeln. Mit der Zustellung des Bescheides beginnt nämlich die Widerspruchsfrist zu laufen. Sie beträgt gerade einmal zwei Wochen und wer innerhalb dieser Frist keinen Widerspruch einlegt, erkennt das im Bescheid genannte Strafmaß an. Gerade wenn die Sanktionen aber auch Punkte im Fahreignungsregister oder Fahrverbote enthalten, ist das eine heikle Sache. Gerade mit Punkten in Flensburg ist nicht zu spaßen. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis nämlich gänzlich entzogen.
Aber auch wenn keine Punkte oder Fahrverbote im Spiel sind, sollte ein Bußgeldbescheid nicht unkritisch hingenommen werden. Ganz einfach deshalb, weil nachweislich bis zu 80 Prozent aller Bußgeldbescheide fehlerhaft sind. Die Mängel reichen von formalen Fehlern über ungenaue Messverfahren bis hin zu gänzlich unzulässigen Messungen.
Bei geringsten Zweifeln an einem Bußgeldbescheid sollte daher grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Am besten über einen Verkehrsanwalt. Der erhält dann nämlich Akteneinsicht und kann die Lage des Falls prüfen. Oft genügt schon ein erfahrener Blick auf das Beweisfoto, um einen Bußgeldbescheid für nichtig erklären zu können. Sollte das nicht möglich sein, ist es in vielen Fällen immerhin möglich, das Strafmaß zu reduzieren. Auch lassen sich Fahrverbote in einigen Fällen in eine Geldbuße umwandeln.
Einen Verkehrsanwalt einschalten
Einen Verkehrsanwalt sollten Sie möglichst schnell einschalten, sobald Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben. So hat er die Möglichkeit, rechtzeitig und in Ruhe alle weiteren notwendigen Schritte einzuleiten. Wenn Sie mehr über die Möglichkeiten erfahren möchten, gegen Ihren Bußgeldbescheid vorzugehen, wenden Sie sich unverzüglich an unsere kostenlose telefonische Erstberatung. Unsere Experten erklären Ihnen, was in Ihrem Fall möglich ist und welche Schritte Sie als nächstes unternehmen sollten.