Strafbefehl

Mit einem schriftlichen Strafbefehl werden nach deutschem Recht leichte Straftaten geahndet. Er wird vor allem bei der sogenannten Massenkriminalität verwendet, um  Gerichte und Staatsanwaltschaft zu entlasten. Es kann dabei zu einer rechtsgültigen Verurteilung des Angeklagten ohne mündliche Hauptverhandlung kommen. Ein Strafbefehl wird bei Verkehrsdelikten erlassen wie zum Beispiel:

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Unerlaubtes Entfernen von einem Unfallort
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

Antrag und Erlass

Damit ein Strafbefehl erlassen werden kann, muss die zuständige Staatsanwaltschaft beim Gericht einen Erlass beantragen. Dort entscheidet dann der zuständige Strafrichter des Amtsgerichtes über den Antrag. Er kann:

  • Dem Antrag voll zustimmen. Im Falle von Freiheitsstrafen muss er dem Angeschuldigten einen Pflichtverteidiger bestellen.
  • Den Antrag ablehnen, wogegen Staatsanwaltschaft und eventuelle Nebenkläger Beschwerde einlegen können.
  • Eine Hauptverhandlung anberaumen, wenn er die Notwendigkeit dazu sieht.

Zustellung und Inkrafttreten

Sobald ein schriftlicher Strafbefehl vom zuständigen Strafrichter erlassen wurde, wird er dem Beschuldigten zugestellt. Diese Zustellung kommt der Eröffnung eines Hauptverfahrens gleich. Die Zustellung kann an den Beschuldigten selbst oder an dessen Verteidiger erfolgen. In beiden Fällen beginnt mit der Zustellung die Einspruchsfrist von zwei Wochen zu laufen.

Innerhalb dieser zweiwöchigen Frist kann der Beschuldigte Einspruch erheben. Das gilt sowohl für das gesamte Strafmaß als auch für Teile der Rechtsfolgen. Enthält der Strafbefehl zum Beispiel sowohl eine Geldstrafe als auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis, kann der Angeklagte zum Beispiel gegen die Geldstrafe vorgehen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis bleibt dann davon umbetroffen und tritt nach Ablauf der Einspruchsfrist in Kraft. Wird ein Einspruch gegen den vollständigen Strafbefehl oder Teile davon eingelegt, wird in der Regel eine Hauptverhandlung angesetzt, in der der Fall verhandelt wird.

Wird innerhalb der gesetzten Frist kein Einspruch erhoben, tritt der Strafbefehl mit den darin enthaltenen Strafen wie zum Beispiel:

  • Geldstrafe,
  • Freiheitsstrafe oder
  • Entziehung der Fahrerlaubnis in Kraft.

Einen Anwalt einschalten

Ist ein Strafbefehl ergangen, heißt es: schnell handeln. Die Einspruchsfrist beträgt lediglich zwei Wochen ab der Zustellung. Um keine Verfahrensfehler zu riskieren, die einen Einspruch scheitern lassen können, sollte bei einem Einspruch gegen einen Strafbefehl in jedem Fall ein Anwalt eingeschaltet werden. Er ist mit den notwendigen Formalitäten und den Verfahrensabläufen bestens vertraut und kennt die zugrundeliegenden Gesetze. Sollte Ihnen ein Strafbefehl zugestellt worden sein, oder sollten Sie in absehbarer Zeit die Zustellung eines Strafbefehls erwarten, zögern Sie nicht, sich anwaltlich beraten zu lassen. Unsere telefonische Erstberatung ist kostenlos!

Written by besim

Beratungsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Ausländerrecht. Sprachen: Deutsch, Englisch, Albanisch. Ausbildung: Rechtswissenschaften, Freie Universität Berlin, Mag. iur. (2009).

One comment to “Strafbefehl”
  1. Sehr geehrte Damen und Herren!
    Meine Frau hatte einen Autounfall (Blechschaden) verursacht. Hat sich erst nach 15 Stunden beim Unfallgegner gemeldet. Die Polizei nahm am folgendem Tag das Geschehene auf und benachrichtigte sie zu einer Vernehmung. Es wird ihr Fahrerflucht vorgeworfen. Ihre Aussage bei der Polizei, „sie hätte nichts bemerkt?“ Die Beschädigungen an beiden Fahrzeugen sind mittelschwer. Die Unfallzeit war 21.00, dunkel, Regen und in einer Kurve. Wie soll sie sich bei der Vernehmung verhalten (aussagen) damit es nicht in eine Straftat mündet. Wenn es zu einer Straft kommt, sollte sie sich dann einen Anwalt nehmen? Vielen Dank KW Müthrath

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