Autobahn und Kraftfahrstraßen

Kraftfahrstraße oder Autobahn – worin besteht der Unterschied?

Äußerlich können sich Autobahnen und Kraftfahrstraßen sehr ähnlich sein. Beide weisen häufig zwei zweispurige Fahrbahnen auf, die baulich von einander getrennt sind. Ein Standstreifen oder Nothaltebuchten ermöglicht ebenfalls bei beiden Straßentypen das Anhalten bei Pannen. Dennoch gibt es einige Unterschiede.

Im Unterschied zu Autobahnen gilt für Kraftfahrstraßen nämlich zum Beispiel, dass:

  • Die üblichen Höchstgeschwindigkeiten gelten, sofern sie nicht durch Verkehrszeichen besonders geregelt sind (Je nach baulicher Beschaffenheit, kann diese Einschränkung auch aufgehoben sein, so dass die gleichen Geschwindigkeitsbestimmungen gelten wie auf Autobahnen)
  • Sie von anderen Straßen auf gleicher Ebene gekreuzt werden können
  • Fußgänger mitunter an dafür vorgesehenen Stellen die Straße überqueren dürfen.

In diesen drei Punkten gelten für Autobahnen andere Regeln:

  • Sofern nicht anders gekennzeichnet, gilt auf Autobahnen kein explizites Tempolimit. Autofahrer müssen jedoch innerhalb der Sichtweite vollständig anhalten können. Außerdem gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h
  • Autobahnen werden niemals von anderen Straßen auf gleicher Ebene gekreuzt
  • Fußgänger und Fahrradfahrer dürfen eine Autobahn weder nutzen, noch auf gleicher Ebene überqueren

Gemeinsamkeiten zwischen Kraftfahrstraßen und Autobahnen

Sowohl für Kraftfahrstraßen als auch für Autobahnen gelten neben den Unterschieden aber auch einige gemeinsame Regeln. So dürfen beide Straßentypen ausschließlich von Fahrzeugen genutzt werden:

  • deren baulich bedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt
  • deren Höhe maximal vier und deren Breite maximal 2,55 Meter beträgt (bei Kühlfahrzeugen maximal 2,6 Meter Breite)

Außerdem gelten auf beiden Straßentypen Geschwindigkeitsbegrenzungen für bestimmte Fahrzeugtypen:

  • PKW mit Anhänger: maximal 80 km/h
  • LKW mit oder ohne Anhänger, sowie Omnibusse ohne Anhänger: 80 km/h
  • Krafträder oder Omnibusse mit Anhänger: 60 km/h
  • Omnibusse mit entsprechender Zulassung: 100 km/h

Eine weitere generelle Gemeinsamkeit zwischen Kraftfahrstraßen und Autobahnen besteht darin, dass es weder erlaubt ist:

  • Anzuhalten (Im Falle einer Panne darf der Standstreifen zum Anhalten genutzt werden)
  • Zu wenden
  • Rückwärts zu fahren

Gefahr durch „Geisterfahrer“

Gerade das Wenden und Fahren entgegen der zulässigen Fahrtrichtung stellt eine enorme Gefahr dar. Immer wieder machen Geisterfahrer in der Presse Schlagzeilen. Oft mit den schrecklichen Folgen ihres Fehlverhaltens. Gründe für das falsche Befahren von Autobahnen und Kraftfahrstraßen gibt es viele:

  • Falsches Auffahren auf Autobahnen
  • Falsches Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Medikamenten
  • Selbstmordabsichten
  • Etc.

Aufgrund der hohen Geschwindigkeiten, mit denen auf Autobahnen und auch Kraftfahrstraßen gefahren werden darf, kommt es im Zusammenhang mit „Geisterfahrern“ immer wieder zu schwersten Verkehrsunfällen, häufig mit Toten.

Mögliche Strafen bei falschem Verhalten auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Wie auf allen anderen Straßen gelten auf Autobahnen bei Regelverletzungen grundsätzlich die gleichen Strafen wie auf anderen Straßen auch. Das gilt zum Beispiel insbesondere für:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Unterschreitung der Mindestabstände zu anderen Verkehrsteilnehmern
  • Fehler beim Überholen
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • etc.

Darüber hinaus gelten aber auch einige spezielle Sanktionen beim unzulässigen Fahren auf Autobahnen. Diese betreffen wegen der großen Gefahren, die damit verbunden sind, insbesondere das Wenden und Fahren entgegen der Fahrtrichtung. Mögliche Strafen sind in diesem Fall je nach Schwere des Verstoßes:

  • Bußgelder in Höhe von 60 bis 290 Euro
  • Eintrag im Fahreignungsregister mit 1 bis 3 Punkten
  • Fahrverbot von einem Monat
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren

Weitere mitunter nicht ganz so gravierende Strafen drohen auch für unzulässiges Halten und Parken sowie Benutzung der Straßen mit unzulässigen Fahrzeugen oder fehlerhaftes Auf- und Abfahren von Autobahnen etc.

Lieber gleich zum Anwalt

Fehler beim Befahren von Autobahnen und Kraftfahrstraßen können schnell schwere Strafen nach sich ziehen. Auch wenn dabei nicht immer gleich ein Entzug der Fahrerlaubnis droht, können die Geldstrafen hoch sein. Auch ein Punkt im Fahreignungsregister kann zu ernsthaften Problemen führen, wenn sich dort bereits einige Einträge befinden. Um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, empfiehlt es sich in den meisten Fällen, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Dieser kann prüfen, ob:

  • Vorwürfe berechtigt sind
  • Verfahrensfehler vorliegen
  • Das Strafmaß angemessen ist

Wenden Sie sich mit ihrem Bußgeldbescheid einfach an unsere kostenlose telefonische Erstberatung. Unsere Rechtsexperten helfen Ihnen gerne weiter

Written by besim

Beratungsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Ausländerrecht. Sprachen: Deutsch, Englisch, Albanisch. Ausbildung: Rechtswissenschaften, Freie Universität Berlin, Mag. iur. (2009).

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