Eingeführt wurde die medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, bereits vor mehr als 60 Jahren. 1954, um genau zu sein. Sinn und Zweck der Untersuchung ist es, zu prüfen, ob bestimmte Personen geistig und körperlich in der Lage sind, mit dem notwendigen Verantwortungsbewusstsein am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Umgangssprachlich hat sich der despektierliche Begriff „Idiotentest“ für die MPU durchgesetzt und hält sich sehr hartnäckig.
Auch wenn es für die Betroffenen, die sich der Untersuchung unterziehen müssen, nur ein kleiner Trost ist, gilt die MPU im europäischen Vergleich als eine sehr effektive Maßnahme um das Verhalten von Autofahrern positiv zu beeinflussen und damit weiteren insbesondere sehr schweren Verkehrsverstößen entgegenzuwirken. Eine MPU wird von der Führerscheinstelle angeordnet, wenn sie Anlass zu Zweifeln hat, ob eine bestimmte Person körperlich, geistig oder charakterlich in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen.
Was genau ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung?
Bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung handelt es sich um ein standardisiertes Verfahren, in dem drei unterschiedliche Tests und Untersuchungen durchgeführt werden:
- Leistungstest
- Medizinische Untersuchung
- Psychologische Untersuchung
Der Leistungstest dient der genauen Prüfung der Reaktions- sowie Konzentrations- und Wahrnehmungsfähigkeiteiner Person. Dazu werden mehrere unterschiedliche standardisierte Reaktionstests an speziellen Testgeräten durchgeführt. Die genaue Art, aber auch die Zahl der einzelnen Tests variieren je nach Untersuchungsfragestellung.
Im Rahmen der medizinischen Untersuchung wird eine Anamnese erstellt, in der sich der zuständige Arzt einen Eindruck vom aktuellen gesundheitlichen Zustand der Person verschafft. Wichtige Punkte, die dabei abgeklärt werden, sind insbesondere:
- Gesundheitliche Vorgeschichte
- Einnahme von Medikamenten
- Mögliche Erkrankungen
- Aktuelles Befinden
Wurde die MPU aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum angeordnet, fällt die Untersuchung umfangreicher aus. In diesem Fall stellt der Arzt auch Fragen zu:
- Konsumverhalten von Alkohol oder Drogen
- Welche Art von Drogen konsumiert werden
- Ob und in welcher Weise Therapiemaßnahmen ergriffen wurden
Neben der Befragung werden außerdem auch Dorgenscreenings anhand von Blut-, Urin- oder Haarproben vorgenommen, die genauen Aufschluss über den Konsum von Drogen ermöglichen.
Die psychologische Untersuchung setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
- Fragebögen
- Persönliches Gespräch mit einem Psychologen
Das Ausfüllen der Fragebögen dient nicht alleine der psychologischen Untersuchung. Es ist vielmehr ein wichtiger Bestandteil der ganzen MPU und dient dazu, dass sich sowohl der Arzt als auch der Psychologie auf die Tests und das Gespräch vorbereiten können. Insgesamt müssen in den Fragebögen rund 150 bis 250 Fragen durch Ankreuzen beantwortet werden.
Anhand der Antworten kann sich unter anderem der Psychologe auf das persönliche Gespräch vorbereiten. Im Mittelpunkt des Gesprächs stehen Fragen, ob der Betroffene:
- sich einsichtig in Bezug auf sein Verhalten im Verkehr zeigt
- wie er zu den Ursachen dieses Verhaltens steht
- Konsequenzen aus seinem Verhalten gezogen oder Lösungsstrategien entwickelt hat
Mögliche Ergebnisse einer MPU
Je nach den Untersuchungsergebnissen und Einschätzungen der Ärzte und Psychologen können am Ende einer MPU drei Ergebnisse stehen:
- Positiv
- Empfehlung eines Aufbauseminares
- Negativ
Fällt das Untersuchungsergebnis positiv aus, bestehen keine Zweifel mehr an der Eignung ein Kraftfahrzeug führen zu können. Wird die Empfehlung eines Aufbauseminares ausgesprochen, konnten noch nicht alle Zweifel endgültig ausgeräumt werden. Das Seminar soll diese Restzweifel ausräumen. Fällt das Ergebnis negativ aus, konnten die Zweifel nicht ausgeräumt werden. Die Person gilt damit nicht als geeignet, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen.
Die Ergebnisse der medizinisch-psychologischen Untersuchung haben für die Führerscheinbehörde keinen bindenden, sondern lediglich einen empfehlenden Charakter. Sie trifft letztendlich die Entscheidung über die (Neu-)Erteilung der Fahrerlaubnis.
Gründe für die Anordnung einer MPU
Eine MPU kann aus verschiedenen Gründen angeordnet werden. Als die häufigsten Gründe gelten:
- Fahren unter Einfluss von Alkohol (bei Wiederholungstaten und einer gemessenen Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr muss eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden)
- Fahren unter Einfluss von Drogen oder Arzneimitteln
- Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von acht Punkten im Verkehrseignungsregister
Darüber hinaus kann die Anordnung einer MPU auch aufgrund von Alterserscheinungen, körperlicher Einschränkungen oder auch gravierender Erkrankungen und anderen Ursachen angeordnet werden. Je nach Ursache der Anordnung fällt der Verlauf der Untersuchungen unterschiedlich aus.
Wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet, muss dieser Anordnung Folge geleistet werden. Andernfalls drohen der Entzug der Fahrerlaubnis, oder falls schon geschehen, eine Verweigerung der erneuten Ausstellung.
Kosten und Dauer
Die Dauer einer medizinisch-psychologischen Untersuchung liegt in der Regel zwischen drei und vier Stunden. Die Kosten können hingegen sehr unterschiedlich ausfallen. Das hängt nicht zuletzt davon ab, welche Untersuchungen notwendig sind. So fallen bei Drogentests zusätzliche Kosten für die Analysen an. Alles in allem liegen die Kosten häufig deutlich über 500,00 Euro. Zusätzlich können außerdem Kosten für die anschließende Neubeantragung der Fahrerlaubnis sowie mögliche Verkehrstherapien zu weiteren Kosten führen. In der Summe muss im Falle einer Anordnung einer MPU in der Regel mit Kosten in Höhe von insgesamt 1.000 bis 2.500 Euro gerechnet werden.
In jedem Fall einen Anwalt zu Rate ziehen
Wer im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr auffällig geworden ist oder zu viele Einträge im Fahreignungsregister gesammelt hat, sollte in jedem Fall die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen. Das gilt übrigens nicht nur für Autofahrer. Auch wer als Fußgänger oder als Fahrradfahrer einen Drogenverstoß begangen hat, muss mit der Anordnung einer MPU rechnen. Auch ältere Autofahrer müssen häufig damit rechnen, dass ihre Verkehrstauglichkeit bereits bei vergleichsweise harmlosen Verkehrsverstößen in Zweifel gezogen wird.
Gegen eine Anordnung einer MPU selbst kann in der Regel juristisch nicht vorgegangen werden, da sie als „Vorbereitende Maßnahme“ gilt. Durchaus aber gegen damit verbundene Maßnahmen wie zum Beispiel der Entzug der Fahrerlaubnis und damit letztendlich auch über die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer MPU.
Sollte Ihnen die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung drohen, sollten Sie sich in jedem Fall anwaltliche Unterstützung suchen. In unserer kostenfreien telefonischen Erstberatung erklären wir Ihnen gerne, welche Schritte in Ihrem Fall unternommen werden können.