Gefährdung des Straßenverkehrs

Straßenverkehrsregeln dienen dazu, dass der Verkehr auf öffentlichen Straßen sowohl für Autofahrer, Fahrradfahrer, Fußgänger und alle anderen Verkehrsteilnehmer so sicher wie möglich vonstattengeht. So gesehen stellt jede Missachtung oder Übertretung der geltenden Regeln eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer dar. Für einige besonders gravierende Gefährdungen gelten jedoch besondere gesetzliche Regelungen, sodass sie einen Straftatbestand darstellen. Unter „Gefährdung des Straßenverkehr“ wird also eine eigenständige Verkehrsstraftat verstanden.

Was gilt als Gefährdung des Straßenverkehrs?

Die Straftat einer Gefährdung des Straßenverkehrs oder umgangssprachlich auch Straßenverkehrsgefährdung ist im § 315c StGB geregelt. Darin ist ganz konkret festgelegt, wann eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt. Das ist der Fall, wenn eine Person im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt und dabei eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt:

  1. Nicht in der Lage ist ein Fahrzeug sicher zu führen, etwa unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel, wie zum Beispiel Drogen per weil die Person körperlich oder geistig dazu nicht in der Lage ist
  2. Leib und Leben anderer Menschen oder auch Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, weil die Person grob verkehrswidrig und rücksichtslos:
    • Vorfahrt missachtet
    • falsch überholt oder sich bei Überholvorgängen falsch verhält
    • an unübersichtlichen Stellen zu schnell fährt (z. B. an Kreuzung, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen etc.),
    • an unübersichtlichen Stellen auf der falschen Fahrbahnseite fährt,
    • an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
    • auf Autobahnen oder Kaftfahrtstraßen entgegen der Fahrtrichtung fährt, wendet, rückwärts fährt oder dies zu tun versucht
    • zur Sicherung des Verkehrs erforderliche Sicherung von liegengebliebenen oder haltenden Fahrzeugen nicht in ausreichendem Maße vornimmt

Abgrenzung zu anderen Verkehrsverstößen

Der erste genannte Punkt muss von der Trunkenheit im Straßenverkehr abgegrenzt werden. Trunkenheit im Straßenverkehr stellt einen eigenständigen Verkehrsstraftatbestand dar, der entsprechend den geltenden Gesetzen geahndet wird. Kommt es beim Fahren unter Alkoholeinfluss zu einer konkreten Gefährdungssituation anderer Verkehrsteilnehmer, also etwa beinahe oder auch tatsächlich zu einem Unfall, liegt eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Entscheidend ist also, ob eine Gefährdung entstanden ist.

Mögliche Strafen bei Gefährdung des Straßenverkehrs

Im Falle des Fahrens trotz geistiger, körperlicher oder alkoholbedingter Unfähigkeit sieht das Gesetz als Strafe eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Wer grob verkehrswidrig und rücksichtsloshandelt, muss mit Strafen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen.

Anwaltlicher Beistand dringend erforderlich

Wer mit dem Vorwurf konfrontiert wird, eine Gefährdung des Straßenverkehrs herbeigeführt zu haben, sollte sich in jedem Fall an einen erfahrenen Anwalt wenden. Die Strafen sind hoch und eine erfolgreiche Verteidigung nur mit einer ausreichenden Kenntnis der Gesetzeslage erfolgreich möglich. Wenden Sie sich also im Fall der Fälle an uns! Unsere telefonische Erstberatung steht ihnen jederzeit kostenlos zur Verfügung. Unsere Experten beraten Sie und erklären Ihnen, was Sie tun können.

Written by besim

Beratungsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Ausländerrecht. Sprachen: Deutsch, Englisch, Albanisch. Ausbildung: Rechtswissenschaften, Freie Universität Berlin, Mag. iur. (2009).

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