Rotlichtverstoß

Rote Ampel überfahren, was nun?

Es gibt vermutlich kaum einen Kraftfahrer, der nicht schon einmal bei rot über eine Ampel gefahren ist. Sei es weil er unachtsam war, die verbleibende Gelbphase falsch eingeschätzt hat oder unter besonders großem Zeitdruck stand.

Doch egal, aus welchen Gründen eine Ampel bei rot überfahren wird, bei Rotlichtverstößen handelt es sich um schwere Ordnungswidrigkeit, die in jedem Fall mit einem Bußgeld und einem Eintrag im Fahreignungsregister geahndet werden. In bestimmten Fällen wird auch ein Fahrverbot erteilt.

Unterschiedliche Schwere und Strafe bei Rotlichtverstößen

Rotlichtverstöße zählen immer zu den gravierenden Regelverstößen im Straßenverkehr. Aber auch sie werden noch einmal nach ihrer Schwere unterschieden. Entscheidend ist dabei, wie lange die Rotphase beim Überfahren der Ampel bereits andauerte. Unterschieden werden:

  • Einfacher Rotlichtverstoß – Ampel weniger als eine Sekunde rot
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß – Ampel bereits länger als eine Sekunde rot

Von der Art des Verstoßes hängt auch das Strafmaß ab. Ein einfacher Rotlichtverstoß wird geahndet mit:

  • Geldstrafe zwischen 90 und 240 Euro
  • 1 bis 2 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg
  • 1 Monat Fahrverbot bei Gefährdung oder Sachbeschädigung

Noch schärfer als ein einfacher Rotlichtverstoß werden qualifizierte Rotlichtverstöße geahndet:

  • Bußgeld in Höhe von 200 bis 360 Euro
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 1 Monat Fahrverbot

Sowohl das Fahrverbot als auch das fällige Bußgeld können je nach tatsächlich festgestellter Schwere des Verstoßes noch weiter angehoben werden.

Fahranfänger, die innerhalb ihrer Probezeit einen Rotlichtverstoß begehen, müssen zusätzlich zur Strafe auch noch ein Aufbauseminar, besser bekannt als Nachschulung, absolvieren. Die Probezeit verlängert sich außerdem noch einmal um weitere zwei Jahre.

Messung von Rotlichtverstößen

Rotlichtverstöße können auf unterschiedliche Weise festgestellt und gemessen werden:

  • Stationäre Rotlichtüberwachung
  • Mobile Rotlichtüberwachung
  • Beobachtung durch einen Polizisten oder anderen Amtsträger

Bei der stationären Rotlichtüberwachung handelt es sich um eine fest installierte Messeinrichtung, den sogenannten „Blitzer“, „Rotblitzer“ oder auch die „Blitzerampel“. Gekoppelt an die Ampelanlage wird eine Kamera ausgelöst, sobald ein Fahrzeug während der Rotphase die Haltelinie an der Ampel über- bzw. in den Gefahrenbereich hineinfährt. Das Beweisfotowird frontal aufgenommen, so dass sowohl das Kennzeichen als auch der Fahrzeugführer zu erkennen sind.

Zur Dokumentation des Verstoßes werden auch Dauer seit Beginn der Rot-, sowie die Dauer der vorangegangenen Gelbphase dokumentiert und in dem Bild eingeblendet. Die Aufnahme mit den Zeitangaben dient als Beweismittel. Bei neueren stationären Messanlagen wird auch die Geschwindigkeit dokumentiert und bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zusätzlich geahndet.

Deutlich seltener als die stationäre Überwachung finden mobile Überwachungen statt. Sie werden von Polizeibeamten durch gezielte Beobachtung einer Ampelanlage durchgeführt. Zum Teil mithilfe von mobiler Überwachungstechnik. Wird ein Verstoß festgestellt, muss je nach Verfahren eine zusätzlich Fahreridentifizierung durch Anhalten des Fahrzeugs durchgeführt werden. Der Personalaufwand solcher Überwachungen ist sehr hoch. Insgesamt werden mobile Überwachungen eher selten durchgeführt.

Bei drohender Strafe Anwalt aufsuchen

Wer einen Bußgeldbescheid erhält, weil er eine rote Ampel überfahren hat oder haben soll, stellt sich schnell die Frage, ob und wie sich die Strafe abwenden oder mildern lässt. Angesichts der Höhe der Strafen durchaus nachvollziehbar und sinnvoll. In vielen Fällen besteht eine realistische Chance auf Erfolg. Vorausgesetzt, der Betroffene sucht sich anwaltlichen Beistand. Ohne den sind die Chancen auf Erfolg in den meisten Fällen äußerst gering.

Ein Anwalt erhält Akteneinsicht und kann den Sachverhalt oder den Tatvorwurf analysieren. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit, dass:

  • ein „Blitzerfoto“ unscharf und der Fahrzeugführer nicht eindeutig zu erkennen und somit als Beweismittel nicht zulässig ist.
  • bestimmte Messverfahren als ungenau angefochten werden können.

Je nach Sachlage kann der Anwalt dann ein geeignetes Vorgehen wählen, mit dem sich eine Strafe abmildern oder sogar ganz abwenden lässt. Auch die Umwandlung eines Fahrverbotes in ein Bußgeld ist möglich, wenn plausible Gründe dafür angeführt werden können.

Zögern Sie im Falle eines Bußgeldbescheides wegen eines Rotlichtverstoßes nicht und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung! Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihren Fall.

Bußgeld berechnen

Written by besim

Beratungsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Ausländerrecht. Sprachen: Deutsch, Englisch, Albanisch. Ausbildung: Rechtswissenschaften, Freie Universität Berlin, Mag. iur. (2009).

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